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Paul VI. - Rore Sanctifica

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91<br />

Priester stillschweigend mitbeten, die Diakone das geöffnete Evangelium<br />

über das Haupt des Weihekandidaten halten, dann bete er zu Gott: ... es<br />

folgt das Weihegebet.“ 118<br />

Erscheint hier die Auflegung des Evangeliums etwa nicht als Materie,<br />

von dem volksdemokratischen Prinzip einmal ganz abgesehen? Dem<br />

Einwand, bei der Priesterweihe erfolge die Handauflegung auch in Stille<br />

und das Weihegebet in einem gewissen zeitlichen Abstand, kann man<br />

leicht begegnen, denn<br />

1. schiebt sich keine weitere unbestimmte Materie in mißverständlicher<br />

Weise zwischen die Handauflegung und das nachfolgende Weihegebet,<br />

und<br />

2. hält der Bischof die rechte Hand weiterhin erhoben, zum Zeichen,<br />

daß das Symbol seiner eigenen Handauflegung moralisch andauert. Für<br />

die nachfolgende Weihepräfation erhebt er wieder seine Hände zum Zeichen<br />

des andauernden Segens.<br />

Es ließe sich zwar einwenden, daß die Handauflegung der Priester ja<br />

auch Grund für Missverständnisse sein könne, jedoch ist eine Evangelienauflegung<br />

durch den Konsekrator selbst in der neuen Bischofsweihe<br />

eine Materie ganz anderer Art und wirkt nicht verbindend. Im alten<br />

Ritus der Priesterweihe wird keine weitere Materie durch den Weihenden<br />

selbst eingeführt. Eine Partizipation der assistierenden Priester bei<br />

Einbindung und Unterordnung in den bischöflichen Dienst scheint nicht<br />

unstatthaft.<br />

Die moralische Einheit der Materie der Handauflegung mit der Form<br />

bleibt im überlieferten Ritus also gewahrt.<br />

4.1.2.1. Die Frage der Einheit von Materie und Form als einer moralischen<br />

Substanz bei der Bischofsweihe<br />

Es seien nun noch einige mögliche Einwände behandelt; die nachfolgenden<br />

Ausführungen beruhen im Wesentlichen auf einem Brief an<br />

Kardinal Joachim Meisner vom März 2005.<br />

Ergänzend zu den bereits von mir selbst vorgelegten Erwägungen<br />

möchte ich ein paar Zeilen aus dem Werk „Sakramentenlehre“ von Nikolaus<br />

Gihr anführen. Es geht hier um das Problem, daß ganz unabhängig<br />

davon, ob die neue Form der Bischofsweihe nun gültig sein kann<br />

118 http://www.ccel.org/ccel/schaff/anf07.ix.ix.ii html.

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