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Paul VI. - Rore Sanctifica

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a) Man fasst virtutem wesenhaft auf, dann ist es ein Attribut und das<br />

bisher in diesem letzten Punkt gesagte gilt als Einwand.<br />

b) Man versteht virtutem notional und dann gelten die unter Punkt 2)<br />

genannten Einwände, die wir schon behandelt haben, wo es um die<br />

Leugnung des Filioque geht.<br />

Wer virtutem notionalerweise einbringen will, müsste also die neue Form<br />

umformulieren, damit es paßt: „Et nunc effunde super hunc electum eam<br />

virtutem, quae ex te est, Spiritum principalem, quem donavit dilectus<br />

Filius tuus Iesus Christus sanctis Apostolis“.<br />

In dieser Abfassung wird die Kraft notional auf den Heiligen Geist<br />

bezogen, ohne das Filioque zu berühren, aber auch ohne es auch<br />

explizit zu leugnen und das genügt.<br />

Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß diese Form so<br />

abgefasst ist, um für eine umfassende interreligiöse Ökumene verfügbar<br />

zu sein. Man kann nämliche die Identifizierung der Kraft mit dem<br />

Heiligen Geist dialektisch auffassen:<br />

a) Modalistisch, wie Rahner: insofern werden alle göttlichen<br />

Personen zu Attributen, was im Dialog mit dem Judentum und<br />

dem Islam nützlich ist.<br />

b) Im Sinne des Tritheismus eines H. U. von Balthasar: alle<br />

Attribute werden nunmehr personifiziert, so daß man auch<br />

Verständnis für den polytheistischen Hinduismus haben kann.

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