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Paul VI. - Rore Sanctifica

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lich des Firmsakraments geschehen ist. Im Augenblick seiner Weihe<br />

empfängt der Priester effektiv die Fähigkeit, seine priesterliche Gewalt<br />

weiterzugeben, doch diese Gewalt ist unmittelbar gebunden [Fußn.<br />

312(5): Diese Gewalt ist nicht durch irgendeine kirchliche Entscheidung,<br />

sondern kraft göttlichen Rechts so gebunden, daß der Papst, und nur er,<br />

sie lösen kann. Er allein kann es, weil er allein als Stellvertreter Christi<br />

über die Fülle der Weihegewalt hinaus (welche die Fülle der durch dieses<br />

Sakrament jedem Bischof verliehenen Vollmachten ist) die Fülle der<br />

Heiligungsgewalt besitzt. Da diese Gewalt dem Papst eigentümlich ist,<br />

kann niemand außer ihm sie verleihen. Nie und aus keinem Grund darf<br />

ihre Verleihung vermutet werden. In keiner Weise ließe sich je der<br />

Grundsatz Ecclesia supplet geltendmachen.]. Christus, der sie gebunden<br />

hat, kann sie durch seinen Stellvertreter, den Papst, solchermaßen<br />

lösen, daß sich durch diesen Rechtsakt ein einfacher Priester dazu befähigt<br />

sieht, gültig die Priesterweihe weiterzugeben.“<br />

Gegenrede von P. Matthias Gaudron FSSPX, Zaitzkofen<br />

Der außerordentliche Spender<br />

1. Mit päpstlicher Bevollmächtigung kann auch der einfache<br />

Priester die vier niederen Weihen und die Subdiakonatsweihe spenden<br />

(sent. certa).<br />

Dies geben auch die Theologen zu, die die niederen Weihen für<br />

sakramental halten, und es gibt viele geschichtliche Beispiele für diese<br />

Praxis. So verbot z.B. Gelasius I. 494 den Priestern, ohne päpstlichen<br />

Auftrag Subdiakone und Akolythen zu weihen (Ep. 14, 6).<br />

Der CIC (1917) gab Kardinalpriestern, Apostolischen Vikaren und<br />

Präfekten sowie gefreiten Äbten und Prälaten die Vollmacht, ihren Untergebenen<br />

die niederen Weihen zu erteilen, nicht aber die Subdiakonatsweihe<br />

(vgl. can. 951; 239 § 1 n. 23; 957 § 2; 964 n. 1).<br />

Aber auch für die Subdiakonatsweihe wäre es möglich. So gewährten<br />

es Pius V. und Klemens <strong>VI</strong>II. den Äbten des Zisterzienserordens.<br />

Thomas q. 38 a. 1 ad 3 gibt das auch zu, weil die niederen Weihen keinen<br />

direkten Bezug zum Leib Christi haben.<br />

2. Kann ein Priester mit päpstlicher Bevollmächtigung die Diakonatsweihe<br />

erteilen?<br />

a) Die meisten älteren Theologen und Kanonisten bejahen diese Fra-

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