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Paul VI. - Rore Sanctifica

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2.4. Wirkungen des Weihesakramentes<br />

Gemäß dem bekannten Dogmatiker Franz Diekamp, der sich hier ganz<br />

auf Thomas abstützt, verleiht das Weihesakrament<br />

1. geistliche Gewalt (de fide);<br />

2. prägt es einen unaustilgbaren Charakter ein;<br />

3. vermehrt es die heiligmachende Gnade.<br />

Laut Thomas sind die unter 1) und 2) genannten Punkte miteinander real<br />

identisch. Es gibt also keinen Unterschied zwischen der geistlichen Gewalt<br />

und dem Charakter. Suppl. III. q. 34 a. 2 ad 2 11 :<br />

„Obwohl in der Taufe eine geistliche Gewalt zum Empfang der übrigen<br />

Sakramente verliehen wird, weshalb sie ein unauslöschliches Merkmal<br />

einprägt, ist nicht das ihre hauptsächliche Wirkung, sondern die<br />

innere Reinigung; deshalb würde die Taufe auch dann gespendet, wenn<br />

der erstere Zweck nicht bestünde. Hingegen bezeichnet das Weihesakrament<br />

hauptsächlich eine Gewalt. Daher ist das unauslöschliche Merkmal,<br />

das eine geistliche Gewalt darstellt, in der Definition des Weihesakraments<br />

eingeschlossen, nicht jedoch in derjenigen der Taufe.“<br />

Hingegen wird die Gnade dazu verliehen, daß der Empfänger ein<br />

würdiger Minister sei. 12 Suppl. III. q. 35 a. 1 13 :<br />

„Ich antworte, daß ‚die Werke Gottes vollkommen sind‘ (Dtn 32, 4);<br />

und folglich erhält, wer immer eine Gewalt von oben empfängt, auch jene<br />

Dinge, die ihn dazu befähigen, diese Gewalt auszuüben. Das ist auch<br />

der Fall in natürlichen Dingen, da ja die Tiere mit Gliedern ausgestattet<br />

sind, die ihre Seelenkräfte zur Ausübung ihrer jeweiligen Tätigkeiten<br />

befähigen, soweit kein Mangel seitens der Materie vorliegt. Wie nun<br />

aber die heiligmachende Gnade dazu erforderlich ist, daß der<br />

Mensch die Sakramente würdig empfängt, so auch dazu, daß er sie<br />

würdig ausspendet. Wie deshalb in der Taufe, durch welche jemand<br />

zum Empfang der übrigen Sakramente befähigt wird, heiligmachende<br />

Gnade verliehen wird, so auch im Weihesakrament, durch welches jemand<br />

zur Ausspendung der übrigen Sakramente ausgerüstet wird.“<br />

11 Zit. n. http://www newadvent.org/summa/5034.htm#2<br />

12 Decr. Pro armenis (Denzinger, Heinrich; Bannwart, Clemens SJ: Enchiridion Symbolorum,<br />

Definitionum et Declarationum de rebus fidei et morum, 12. Aufl. Freiburg<br />

i. Brsg. 1913 [künftig abgek. Dz], 701).<br />

13 Zit. n. http://www newadvent.org/summa/5035.htm#1

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