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Paul VI. - Rore Sanctifica

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In Nr. 1404 wird erläutert, daß jede wesentliche Änderung von Materie<br />

oder Form die Gültigkeit des Sakraments aufhebt:<br />

Mutatio substantialis in materia vel in forma, sive fiat ex proposito<br />

et deliberate, sive ex errore vel ex inadvertentia, officit semper valori<br />

Sacramenti. – Ratio est, quia per talem mutationem tollitur ritus a Christo<br />

institutus. Jede wesentliche Änderung der Materie oder Form, erfolge<br />

sie nun absichtlich oder irrtümlich bzw. aus Unaufmerksamkeit,<br />

macht das Sakrament ungültig, weil sie den durch Christus selber eingesetzten<br />

Ritus vernichtet.<br />

Nummer 1406 zählt sechs verschiedene Möglichkeiten für eine Änderung<br />

der Form auf; sie kann erfolgen:<br />

• durch Auslassungen;<br />

• durch Hinzufügungen;<br />

• durch Abwandlungen;<br />

• durch Transskription des Textes;<br />

• durch Verstümmelung der gesprochenen Worte;<br />

• durch Unterbrechung.<br />

Der Ausdruck „populus justorum“ in der Form <strong>Paul</strong>s <strong>VI</strong>. fällt sowohl<br />

unter die Änderung durch Hinzufügungen als auch unter die durch Abwandlungen.<br />

<strong>Paul</strong> <strong>VI</strong>. erklärt in seiner Promulgation von 1968, daß sämtliche<br />

Worte des Handauflegungsgebets die Form bilden und jene, die<br />

den „Spiritus principalis“ enthalten, „zur Natur der Sache gehören“ 333 .<br />

Er macht also einen Unterschied zwischen einer forma remota (entfernten<br />

Form) und einer forma proxima (nächsten Form). Gegenstand unserer<br />

Untersuchung ist die forma remota.<br />

Man kann zwischen zwei verschiedenen Betrachtungsweisen wählen,<br />

indem man entweder sagt: „Justorum“ in Verbindung mit „populus“<br />

ist eine Hinzufügung, insbesondere im Vergleich zum koptischen<br />

Ritus der Bischofsweihe, oder feststellt: „Populus justorum“ ist eine unzulässige<br />

Abänderung einer zulässigen Typologie des Alten Testaments.<br />

Das Resultat ist beidemale dasselbe:<br />

• Additione: quae est substantialis, si tollat veritatem sacramenti,<br />

v.g. si dicas: Ego te baptizo in nomine Patris majoris, et Filii mi-<br />

333 ... forma autem constat verbis eiusdem precationis consecratoriae, quorum haec ad<br />

naturam rei pertinent, atque adeo ut actus valeat exiguntur: http://www.vatican.va/ho<br />

ly father/paul vi/apost constitutions/documents/hf p-vi apc 19680618 pontificalisromani<br />

lt html.

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