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Paul VI. - Rore Sanctifica

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200<br />

schaffenen Wesen eigen sind.“<br />

Wir kennen das jetzt zur Genüge. Wir wollen nun aber unser Augenmerk<br />

darauf richten, daß diese Personen laut <strong>Paul</strong> <strong>VI</strong>. gar nicht consubstantiales,<br />

sondern vielmehr coaequales sind. Vom Sohn heißt es zwar<br />

später, im 4. Artikel des „Credo“, er sei consubstantialis, was jedoch<br />

nicht auf den Geist ausgedehnt wird. Zudem sind die drei Personen eben<br />

nicht nur eines Wesens, sondern zusammen ein Wesen in drei Personen.<br />

Kein geringerer als Jacques Maritain hatte vor Jahren darauf hingewiesen,<br />

daß die französische Übersetzung des Nizäno-konstantinopolitanischen<br />

Credo, wie sie im NOM Verwendung findet, völlig falsch ist.<br />

Der Text suggeriere, so Maritain, daß Vater und Sohn eines Wesens seien,<br />

wie auch zwei Karotten ein und dasselbe Wesen haben, aber nicht<br />

ein und dasselbe Wesen sind. Schon die deutsche Übersetzung im alten<br />

Schott macht sich dieses Fehlers schuldig, wie auch die alte Ausgabe<br />

der unter dem Namen ihrer Herausgeber „Neuner-Roos“ bekannten<br />

Sammlung glaubensverbindlicher lehramtlicher Dokumente das consubstantiales<br />

im Credo des IV. Laterankonzils mit „eines Wesens“ übersetzt.<br />

271<br />

Wenn man sich die Texte des Quicumque bzw. des Credo des IV.<br />

Laterankonzils genauer anschaut, fällt auf, daß sich coaequales nie auf<br />

die Wesenseinheit bezieht, sondern immer auf die Gleichheit der<br />

Glorie und Größe, d.h. auf Attribute. Wenn also das „Credo“ <strong>Paul</strong>s <strong>VI</strong>.<br />

mit seiner Erwähnung des Begriffs coaequales auf das Quicumque<br />

verweisen wollte, so wäre das einfach falsch zitiert. Die Aussage „...<br />

sed tres Personae coaeternae sibi sunt et coaequales ...“ wird vom<br />

alten „Neuner-Roos“ so wiedergeben: „... sondern alle drei Personen<br />

sind gleich ewig und gleich groß ...“ 272 Und auch das Bekenntnis des<br />

IV. Latera-nense läßt keinen Zweifel aufkommen: „... consubstantiales<br />

et coaequa-les et coomnipotentes et coaeterni ...“ 273 Die Sammlung<br />

„Neuner-Roos“ von 1958 übersetzt das so: „gleichen Wesens und<br />

gleicher Vollkommenheit (coaequales), gleichallmächtig und<br />

gleichewig“.<br />

271 Josef Neuner SJ; Heinrich Roos SJ, Der Glaube der Kirche in den Urkunden der<br />

Lehrverkündigung, 5. verb. Aufl. Regensburg 1958, Nr. 837 b.<br />

272 Ebd., Nr. 836 bzw. Dz 39.<br />

273 Dz 428.

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