Paul VI. - Rore Sanctifica
Paul VI. - Rore Sanctifica
Paul VI. - Rore Sanctifica
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
140<br />
Tertiärliteratur korrekt zitiert, um sich so von der Entstellung der Primärliteratur<br />
durch ihre unsauberen Quellen reinzuwaschen. Dom Cagin<br />
bezog sich auf Denzinger mit Angabe der Seiten, und auch Hanssens bezog<br />
sich auf Rahmani. Alle Autoren, welche in Avrillé als maßgeblich<br />
zitiert worden sind, haben ein wesentliches Zitat aus Denzinger gefälscht.<br />
Daß die Umstellung von quam auf quem nicht belanglos war,<br />
haben wir oben bewiesen. Es steht allerdings zu befürchten, daß man in<br />
Avrillé die Existenz des bischöflichen Charakters hartnäckig leugnen<br />
will und es daher sehr gelegen kommt, den Episkopat als reine „Gnade<br />
und Gabe des Heiligen Geistes“ auszuweisen. Demgegenüber wurde<br />
oben hinreichend dargelegt, daß die Weihen ein Sakrament der Lebenden<br />
sind und welche Bedeutung das für die Mitteilung der sakramentalen<br />
Gnaden hat.<br />
Es wurde auch gezeigt, daß der bemühte und schiefe Versuch, den<br />
Weiheritus <strong>Paul</strong>s <strong>VI</strong>. zu retten, indem man nachzuweisen trachtet, daß<br />
Spiritus principalis die bischöfliche Gnade bezeichnen könne, hoffnungslos<br />
ist. Denn benötigt würde ja etwas ganz anderes: eine gültige<br />
Antwort auf die Frage, womit in der neuen Form eigentlich das bischöfliche<br />
Amt bezeichnet werde, ganz abgesehen davon, daß man den dafür<br />
a priori unbrauchbaren Ausdruck „Spiritus principalis“ auch in der koptischen<br />
bloßen Abtsegnung mit Handauflegung findet.<br />
Wir haben des weiteren gezeigt, daß die neue Form von einer Verurteilung<br />
durch den Kanon 9 des Konzils von Ephesus betroffen ist. Nutzlos<br />
sind im übrigen die Versuche, das Amt des Bischofs unter Verweis<br />
auf die Erwähnung der Apostel in der neuen Form zu retten, denn deren<br />
Vollmachten gingen weit über die eines Bischofs hinaus. Nichts zur Sache<br />
tut auch der Hinweis auf einen griechischen Urtext des Testamentum,<br />
erst recht, wenn man ihn gar nicht geprüft hat. Nur der syrische<br />
Text findet liturgische Verwendung, und dieser allein zählt daher. 166<br />
Der Hinweis der Dominikaner auf ein vormaliges Translationsverbot<br />
von Bischöfen verfängt ebenfalls nicht, weil man unter dieser Voraus-<br />
166 Wir haben ebenfalls die aramäische Kolumne im Text von Assemani nachgeprüft.<br />
Auf S. 107 der Inthronisierung eines maronitischen Patriarchen muß man demgegenüber<br />
eine Wortverwechselung in der lateinischen Kolumne feststellen, so daß der lateinische<br />
Text einen Fehler aufweist, den auch Denzinger reproduziert. In Wahrheit hat<br />
also der syrische Text bei Assemani dieselbe Struktur wie bei Rahmani, Testamentum<br />
..., a.a.O., S. 31. Quam muß sich also auf gratiam und nicht auf intelligentiam beziehen.