pflanzenbauliche Vor- teilswirkungen und mögliche Risiken
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C Ergebnisse<br />
C 1 Nachhaltige Kompostverwertung - <strong>Vor</strong><strong>teilswirkungen</strong> <strong>und</strong> <strong>mögliche</strong> <strong>Risiken</strong><br />
C 1.3 Gesamteinschätzung <strong>und</strong> Schlussfolgerungen<br />
Pflanzenernährung zu berücksichtigen, ist unrealistisch <strong>und</strong> unausgewogen (VDLUFA 2002a).<br />
Die geringen Frachten sind, im Gegenteil, auf Böden mit niedrigen Gehalten dieser Spurennährstoffe<br />
sogar erwünscht, um eine ausreichende Versorgung der Pflanzen zu gewährleisten.<br />
Solange geogene Hintergr<strong>und</strong>werte sowie Bodengrenzwerte lt. Bioabfall-VO deutlich unterschritten<br />
werden, sind sie demnach tolerierbar.<br />
C 1.3.2.1.2 Schwermetalle in Böden<br />
Die Schwermetall-Gesamtgehalte des Bodens belegen nach nun bis zu 8jähriger Versuchsdauer,<br />
dass bei moderaten, pflanzenbaulich anzustrebenden Kompostgaben von jährlich 6 - 7<br />
t/ha TM mittelfristig keine bedenkliche Schwermetallkontamination des Bodens erwarten ist.<br />
Selbst bei überhöhten Kompostgaben von jährlich 20 t/ha TM waren im Vergleich zur Kontrolle<br />
ohne Kompost bei Pb, Cd, Cr, Ni <strong>und</strong> Hg keine Anhebungen zu verzeichnen (vgl. Punkt C<br />
1.2.2.1.4). Lediglich bei Cu <strong>und</strong> Zn waren, bedingt durch die höheren Zufuhren, bei überhöhten<br />
Kompostgaben geringe Anstiege um 1 - 2 mg/kg zu verzeichnen, bei moderaten Gaben von 5<br />
bzw. 10 t/ha jedoch nicht. Die Schwermetallfrachten der Kompostgaben, die wegen der geringen<br />
Entzüge der Ernteprodukte zweifellos einen Positivsaldo im Boden aufbauen (vgl. Punkt C<br />
1.3.2.1.3), wirken sich demnach, in Übereinstimmung mit weiteren Projektergebnissen<br />
(TRAULSEN u.a. 1997, BUCHGRABER 2002, HORAK u.a. 2002), nur mittelfristig auf die Bodengehalte<br />
aus.<br />
Um das Risiko der trotzdem unvermeidlichen Anhebung der Bodengehalte zu quantifizieren,<br />
wurde eine Hochrechnung anhand der real ausgebrachten Schwermetallfrachten in den einzelnen<br />
Kompostversuchen durchgeführt. Sie zeigt eindeutig, dass bei maximal zulässigen Kompostgaben<br />
von jährlich 10 t/ha TM erst nach 10 - 20 Jahren Anhebungen der Gehalte an Pb,<br />
Cd, Cr <strong>und</strong> Cu analytisch überhaupt erfassbar sind. Bei Ni <strong>und</strong> Hg ist das erst nach 30 - 40<br />
Jahren möglich, bei Zn allerdings schon nach 5 Jahren. Bei niedrigeren, pflanzenbaulich anzustrebenden<br />
Kompostgaben von jährlich 6 - 7 t/ha TM erhöhen sich diese Zeiträume entsprechend<br />
um etwa 50 %.<br />
Das Risiko einer geringen Anhebung der Bodengehalte - vorrangig bei Cu <strong>und</strong> Zn - ist damit<br />
beherrschbar <strong>und</strong> kalkulierbar. Gefahren für irreversible, schädigende Bodenkontaminationen<br />
bestehen mittelfristig (Zeiträume von 10 - 20 Jahren) nicht. Zudem kann durch Bodenuntersuchungen<br />
in großen Abständen überprüft <strong>und</strong> bei Bedarf durch entsprechende Maßnahmen<br />
(Aussetzung weiterer Kompostanwendung) gewährleistet werden, dass sich der Schwermetallstatus<br />
des Bodens nicht verschlechtert. Trotzdem bedarf es permanenter Bemühungen, die<br />
Schwermetallzufuhr mit Kompostgaben im Sinne des nachhaltigen Bodenschutzes stetig <strong>und</strong><br />
so weit als möglich abzusenken („Minimierungsgebot“ lt. VDLUFA 1996). Ein ausgeglichener<br />
Saldo ist allerdings praktisch nicht zu erreichen. Als zusätzliche Sicherungsmaßnahme eignet<br />
sich die <strong>Vor</strong>gabe, Komposte nur auf Böden einzusetzen, die die Hintergr<strong>und</strong>werte lt. B<strong>und</strong>es-<br />
Bodenschutz-VO (BUNDESGESETZBLATT 1999a) sicher unterschreiten.<br />
Eine wertvolle Beurteilungshilfe ist die ökologische Gesamtanalyse, die neben Kompost weitere<br />
Düngemittel <strong>und</strong> die Schwermetallimmission einbezieht (vgl. C 2.2.1). Danach kann Kompost<br />
nur in Marktfruchtbetrieben langfristig ohne Probleme eingesetzt werden.<br />
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