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pflanzenbauliche Vor- teilswirkungen und mögliche Risiken

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A Kurzfassung des Projektberichtes<br />

A 4 Handlungsempfehlungen<br />

• Angebot von Serviceleistungen r<strong>und</strong> um den Komposteinsatz.<br />

Der nachhaltige Komposteinsatz erfordert von den Anwendern, den Landwirten (<strong>und</strong> auch<br />

den Landschaftsgärtnern), eine hohe fachliche Kompetenz. Sie können mit einer fachlich anspruchsvollen<br />

Verwertung nicht nur ihr Betriebsergebnis positiv beeinflussen, sondern zugleich<br />

auch maßgeblich zur besseren Akzeptanz der Kompostanwendung in der Öffentlichkeit beitragen.<br />

Für die Kompostverwerter lassen sich folgende Empfehlungen ableiten:<br />

• Die landwirtschaftliche Anwendung erfolgt nur bei Bedarf des Bodens an Nährstoffen, Kalk<br />

<strong>und</strong>/oder organischer Substanz sowie unter der <strong>Vor</strong>aussetzung, dass die Schwermetallgehalte<br />

des Bodens die Grenzwerte deutlich unterschreiten.<br />

• Komposte sind vorrangig in Betrieben mit negativer Humusbilanz, wie Marktfruchtbetrieben,<br />

einzusetzen, in denen sowohl mit deutlich positiveren ökonomischen Auswirkungen zu rechnen<br />

ist, als auch die ökologischen <strong>Risiken</strong> minimiert werden. Beim Einsatz auf Standorten<br />

mit schweren <strong>und</strong> mittleren Böden ist der wirtschaftliche Nutzen besonders hoch.<br />

• Gütegesicherte Komposte bieten auf Gr<strong>und</strong> der über die gesetzlichen Forderungen hinausgehenden<br />

Güteanforderungen die Gewähr für einen nutzbringenden <strong>und</strong> umweltgerechten<br />

Einsatz <strong>und</strong> sollten daher bevorzugt eingesetzt werden.<br />

• Die „Regeln guter fachlicher Praxis“ sind einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Bemessung<br />

der Gabenhöhe am Düngebedarf der Pflanze (ausgeglichene Nährstoffbilanz) sowie<br />

der Ausbringung zu geeigneten Terminen <strong>und</strong> nach bewährten Regeln.<br />

• Förderung der Meinungsbildung <strong>und</strong> des Erfahrungsaustausches zum Komposteinsatz in<br />

der Landwirtschaft. Stärkere Nutzung aller angebotenen Informationsmöglichkeiten, insbesondere<br />

über aktuelle wissenschaftliche Forschungsergebnisse.<br />

Ausmaß <strong>und</strong> fachlich wünschenswerter Einsatz von Komposten in der Landwirtschaft hängen<br />

in hohem Maße von der adäquaten Einflussnahme von Gesetzgebung <strong>und</strong> Verwaltungsvollzug<br />

ab. Für beide Bereiche ergeben sich aus den Resultaten des Projektes folgende Empfehlungen:<br />

• Die geplante weitere Absenkung der Schwermetall-Grenzwerte der Bioabfall-VO für Komposte<br />

sollte an den vorhandenen Herstellungs- <strong>und</strong> Verwertungssmöglichkeiten ausgerichtet<br />

werden. Drastische Absenkungen, wie nach dem Prinzip „Gleiches zu Gleichem“ des Umwelt-B<strong>und</strong>esamtes<br />

in der Diskussion, sind fachlich nicht nachvollziehbar. Sie würden zu einem<br />

weitgehenden Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Kompostverwertung führen, mit allen<br />

nachteiligen Folgen für den Ressourcenschutz (vor allem Phosphor), ohne dass dafür<br />

eine fachliche Notwendigkeit besteht. Der Boden- <strong>und</strong> Verbraucherschutz ist auch ohne diese<br />

<strong>Vor</strong>haben langfristig zu gewährleisten, wie die Projektergebnisse überzeugend bestätigen.<br />

• Für Sonderfälle, wie die Sanierung von Böden mit zu niedrigen Humus- <strong>und</strong> Nährstoffgehalten,<br />

sollten höhere Kompostgaben zugelassen werden als die gesetzliche Höchstgabe von<br />

30 t/ha TM. Unter Verwendung entsprechend ausgewählter Komposte mit hohen Wertstoff-<br />

(vor allem organische Substanz) <strong>und</strong> niedrigen Schwermetallgehalten bestehen auch bei

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