03.12.2012 Aufrufe

Kirchliches Asylrecht und Kirchenasyl im demokratischen Rechtsstaat

Kirchliches Asylrecht und Kirchenasyl im demokratischen Rechtsstaat

Kirchliches Asylrecht und Kirchenasyl im demokratischen Rechtsstaat

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

oder ein einzelner Bischof selbst eine derartige Best<strong>im</strong>mung verabschieden könnte, was<br />

eher zweifelhaft ist. Daher läge es nahe, auf eine Verankerung <strong>im</strong> Kirchenrecht zu<br />

verzichten <strong>und</strong> alleine auf staatskirchenrechtlicher Ebene ein kirchliches <strong>Asylrecht</strong> zu<br />

verankern. Dies böte den Vorteil, dass dessen genaue Ausgestaltung mit dem jeweiligen<br />

Staat <strong>im</strong> einzelnen vereinbart werden könnte, wobei dann durchaus unterschiedliche<br />

Regelungen denkbar wären - je nachdem, wie viele Zugeständnisse der Staat der Kirche<br />

machen wollte. Einer zusätzlichen Verankerung <strong>im</strong> innerkirchlichen <strong>und</strong>/oder staatlichen<br />

Recht bedürfte es dann nicht mehr.<br />

Ist nun aber ein Konkordat bzw. ein Kirchenvertrag <strong>im</strong> Falle des kirchlichen<br />

<strong>Asylrecht</strong>s tatsächlich der geeignete Regelungsort? 313<br />

Zunächst muss eine Begriffserklärung vorgenommen werden. Ein Konkordat ist<br />

insbesondere ein Übereinkommen zwischen der katholischen Kirche <strong>und</strong> einem Staat,<br />

<strong>und</strong> zwar v.a. zwischen der katholischen Gesamtkirche, repräsentiert durch den Heiligen<br />

Stuhl, <strong>und</strong> einem Staat. 314 Konkordate sind Rechtsnormen, die sowohl staatliches als auch<br />

kirchliches Recht zum Inhalt haben. 315 Sie zielen darauf ab, sämtliche kirchliche <strong>und</strong><br />

staatliche Angelegenheiten oder einen Teil davon zu regeln, die den Heiligen Stuhl <strong>und</strong><br />

einen Staat (oder mehrere Staaten) gemeinsam berühren. 316 Durch ein Konkordat werden<br />

der Heilige Stuhl <strong>und</strong> der betreffende Staat völkerrechtlich geb<strong>und</strong>en. 317 Erstmals als<br />

Konkordat bezeichnet wurden die Vereinbarungen, die der Heilige Stuhl auf dem Konzil<br />

zu Konstanz <strong>im</strong> Jahre 1418 mit der spanischen, französischen, deutschen bzw. englischen<br />

Nation getroffen hat. 318 In der Folgezeit bis zum Beginn des 19. Jh. wurden nur vereinzelt<br />

Abmachungen zwischen Staat <strong>und</strong> Kirche getroffen. 319<br />

Das 19. Jh. dagegen wird aufgr<strong>und</strong> der Zahl <strong>und</strong> Bedeutung der abgeschlossenen<br />

Vereinbarungen das „Jahrh<strong>und</strong>ert der Konkordate“ genannt. 320 Das Konkordat etablierte<br />

sich endgültig als Rechtsform.<br />

Für die evangelische Kirche ergab sich daraufhin - <strong>im</strong> 20. Jh. nicht zuletzt aus Gründen<br />

der Parität - ebenso die Notwendigkeit von Übereinkommen mit dem Staat. Diese<br />

wurden als Kirchenverträge bezeichnet <strong>und</strong> als Pendant zu den Konkordaten<br />

geschaffen. Die Bezeichnung Konkordat hat sich für umfassende Staatskirchenverträge mit<br />

312 Vgl. allgemein zum Vertragsstaatskirchenrecht: v. Campenhausen, Staatskirchenrecht, S. 153 ff.<br />

313 Für eine Institutionalisierung des <strong>Kirchenasyl</strong>s als innerkirchliches Recht Reuter, ZRP 1996, S. 100.<br />

314 Schöppe, Einführung, S. XXI.<br />

315 Plöchl, Bd. V, S. 315.<br />

316 Schwendenwein, S. 50; Lill, Konkordate, in: TRE 19 (1990), S. 462; Listl, Konkordat, in: LThK 6 (1997), Sp.<br />

263.<br />

317 Schwendenwein, S. 50.<br />

318 Obermayer, S. 167; Schöppe, Einführung, S. XXI. Das Wormser Konkordat aus dem Jahre 1122 wurde<br />

ursprünglich noch nicht als Konkordat bezeichnet.<br />

319 Obermayer, S. 168.<br />

320 Obermayer, S. 168.<br />

88

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!