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Kirchliches Asylrecht und Kirchenasyl im demokratischen Rechtsstaat

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Ahmet Demirkiran verließ die Gemeinderäume <strong>und</strong> wurde am 27.11.1995 zum ersten<br />

Mal in das Bezirkskrankenhaus Erlangen eingeliefert. Nach Verhinderung seiner<br />

Festnahme 55 wurde ihm alleine (ohne seine Familie) am 6.12.1995 erneut <strong>Kirchenasyl</strong><br />

gewährt, diesmal vom katholischen Konvent der Karmeliter in Erlangen (stilles<br />

<strong>Kirchenasyl</strong> ohne Benachrichtigung der Behörden).<br />

Zwei Wochen später wechselt auch Mesut Demirkiran in das Erlanger Karmeliterkloster.<br />

Am 5.5.1996 wird Mesut außerhalb des <strong>Kirchenasyl</strong>s bei einer polizeilichen<br />

Fahrzeugkontrolle aufgr<strong>und</strong> des seit dem 27.11.1995 bestehenden Abschiebehaftbefehls<br />

festgenommen <strong>und</strong> nach einem Haftprüfungstermin am 6.5.1996 <strong>und</strong> dem Scheitern<br />

eines Eilantrags sofort über Nürnberg <strong>und</strong> München (per Hubschrauber) <strong>und</strong> Frankfurt<br />

gefesselt nach Istanbul abgeschoben. 56 Mesut reist am 9.9.1996 mit gefälschten Papieren<br />

wieder ein <strong>und</strong> stellt am 17.9.1996 be<strong>im</strong> B<strong>und</strong>esamt einen Folgeantrag, der aber aufgr<strong>und</strong><br />

des noch laufenden Verfahrens nicht angenommen wird. Mesut wird am 18.9.1996 erneut<br />

abgeschoben.<br />

Am 12.12.1995 stellten Abgeordnete <strong>und</strong> die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN <strong>im</strong><br />

Bayerischen Landtag den Dringlichkeitsantrag „Medizinische Behandlung <strong>und</strong> Duldung<br />

eines abgelehnten Asylbewerbers“: 57 „Der Landtag fordert die Staatsregierung auf, dafür Sorge zu<br />

tragen, daß der schwerkranke abgelehnte Asylbewerber Ahmed Demirkiran die Möglichkeit für eine<br />

adäquate medizinische Behandlung in Bayern erhält <strong>und</strong> seiner Familie für die Zeit dieser Behandlung<br />

eine Duldung erteilt wird.“ Der Landtag beriet den Dringlichkeitsantrag in seiner öffentlichen<br />

Sitzung vom 14.12.1995 <strong>und</strong> lehnte ihn nach kontroverser Debatte ab. 58 Das gleiche<br />

Schicksal ereilte den Dringlichkeitsantrag von Abgeordneten <strong>und</strong> der Fraktion der SPD<br />

vom 13.12.1995: „Kurde: Ahmet Demirkiran“: 59 „Die Staatsregierung wird aufgefordert, den <strong>im</strong><br />

<strong>Kirchenasyl</strong> befindlichen psychisch kranken Kurden Ahmet Demirkiran <strong>und</strong> seiner Familie umgehend<br />

eine therapeutische Behandlung über einen längeren Zeitraum zu ermöglichen.“<br />

Ahmet Demirkiran hielt sich in der Zeit vom 23.-27.2.1996 zur stationären Behandlung<br />

<strong>im</strong> Bezirkskrankenhaus Taufkirchen/Vils auf. Mittels einer Petition be<strong>im</strong> Bayerischen<br />

Landtag wurde erreicht, dass am 4.3.1996 ein amtsärztliches Gutachten des<br />

Ges<strong>und</strong>heitsamts Erlangen erstellt wurde. Dieses bestätigte die bisherige Diagnose <strong>und</strong><br />

die dringende Behandlungsbedürftigkeit von Ahmet Demirkiran <strong>und</strong> attestierte seine Haft-<br />

<strong>und</strong> Reiseunfähigkeit. Auf Betreiben des Innenministeriums wurde dieses Gutachten von<br />

der mittelfränkischen Ges<strong>und</strong>heitsbehörde am 15.3.1996 ohne weitere Untersuchung<br />

55 Vgl. dazu <strong>und</strong> zur Rechtmäßigkeit des Abschiebehaftbefehls: Bayerischer Landtag, Plenarprotokoll 13/36<br />

v. 13.12.1995, S. 2473 f.<br />

56 Vgl. auch Joisten (Hrsg.), epd-Bayern Dokumentation 7/1996, S. 23 f.<br />

57 LT-Drs. 13/3525.<br />

58 Bayerischer Landtag, Plenarprotokoll 13/37 v. 14.12.1995, S. 2563 ff., 2579; LT-Drs. 13/3608.<br />

59 LT-Drs. 13/3536; Ablehnung in der Sitzung am 14.12.1995 (nach Hammelsprung): Bayerischer Landtag,<br />

Plenarprotokoll 13/37 v. 14.12.1995, S. 2563 ff., 2579 <strong>und</strong> LT-Drs. 13/3609.<br />

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