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Kirchliches Asylrecht und Kirchenasyl im demokratischen Rechtsstaat

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Äußerst fragwürdig erschien ihm auch die Wertung des BAFl, daß die von den Petenten vorgelegten<br />

Beweismittel Fälschungen seien. So gelang es <strong>im</strong> nachhinein mit Hilfe der Organisation Amnesty<br />

International, ein türkisches Urteil gegen den Familienvater vorzulegen, das nach Auskunft der<br />

Deutschen Botschaft in Ankara als echt anzusehen ist. Aus einer der Botschaft vorgelegten<br />

Anklageschrift geht - wie der Ausschuß weiter feststellte - hervor, daß der Familienvater sich tatsächlich<br />

Ende Dezember 1990 <strong>und</strong> <strong>im</strong> Januar 1991 in Polizeigewahrsam <strong>und</strong> Untersuchungshaft bef<strong>und</strong>en<br />

hatte.<br />

Der Ausschuß sah allerdings keine Möglichkeit mehr, das BAFl um eine erneute Prüfung des<br />

Sachverhalts zu bitten, da die Bescheide mittlerweile rechtskräftig geworden waren <strong>und</strong> selbst die<br />

Anrufung des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts durch die Petenten <strong>im</strong> Hauptsacheverfahren erfolglos war.<br />

Auf Empfehlung des Ausschusses beschloß der Deutsche B<strong>und</strong>estag, die Petition der B<strong>und</strong>esregierung<br />

- dem BMI sowie dem BAFl - zu überweisen, um auf seine Kritik an der B<strong>und</strong>esamtsentscheidung<br />

besonders aufmerksam zu machen. Des weiteren beschloß der Deutsche B<strong>und</strong>estag, das Petitionsverfahren<br />

aus den dargelegten Gründen <strong>im</strong> Einzelfall abzuschließen.“<br />

Die Petition brachte der Familie S<strong>im</strong>sek letztlich keinen Erfolg. Inzwischen hat jedoch<br />

das Justizministerium in Den Haag der vierköpfigen Familie „aus zwingenden Gründen<br />

humanitärer Art“ eine unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis erteilt. 51<br />

b) Der „Fall Demirkiran“ 52<br />

Am 12.3.1995 bat die sechsköpfige kurdisch-türkische Familie Demirkiran nach dem<br />

Gottesdienst der evangelischen Kirchengemeinde in Erlangen-Höchstadt wegen des<br />

bevorstehenden Endes des Abschiebestopps für Kurden am 15.3.1995 um <strong>Kirchenasyl</strong>. 53<br />

Am 17.3.1995 wurde sie dann in die Gemeinderäume aufgenommen, nämlich: Ahmet<br />

(geb. 1957), Elif (geb. 1958), Mesut (geb. 1977), Olcay (geb. 1978), Mehmet (geb. 1980) <strong>und</strong><br />

Ali (geb. 1986). Die Familienmitglieder sind türkische Staatsangehörige kurdischer<br />

Volkszugehörigkeit <strong>und</strong> alevitischen Glaubens.<br />

Zur Vorgeschichte des <strong>Kirchenasyl</strong>s:<br />

Ahmet Demirkiran beantragte erstmals am 30.4.1988 in Deutschland Asyl. Soldaten <strong>und</strong><br />

Polizisten hätten ihn gefoltert. Da er zur Anhörung Anfang 1989 nicht erschien, lehnte<br />

das B<strong>und</strong>esamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge seinen Asylantrag am<br />

7.3.1989 als „offensichtlich unbegründet“ ab. Er war aus Sorge um seine Familie wieder<br />

in die Türkei zurückgekehrt, hoffte aber gleichzeitig, die Situation habe sich gebessert.<br />

Wegen Unterstützung oppositioneller Kräfte wurde er <strong>im</strong> Oktober 1989 verhaftet <strong>und</strong><br />

51 Vgl. SZ v. 10.6.1997, S. 4 <strong>und</strong> 36.<br />

52 Die Ausführungen beruhen <strong>im</strong> wesentlichen auf Informationen von Herrn Bernhard Meier-Hüttel<br />

(Betreuerkreis der Familie Demirkiran).<br />

53 Vgl. auch Joisten (Hrsg.), epd-Bayern Dokumentation 7/1996, S. 21.<br />

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