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Kirchliches Asylrecht und Kirchenasyl im demokratischen Rechtsstaat

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) Die zu schaffende Härtefallregelung<br />

Erforderlich ist eine Härtefallregelung, die es ermöglicht, auch bei Flüchtlingen, denen<br />

kein <strong>Asylrecht</strong> gewährt wurde, zu humanitären Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>und</strong> Verpflichtungen gerecht<br />

werdenden Lösungen zu gelangen. 337<br />

In bezug auf Härtefälle heißt es in der Koalitionsvereinbarung zwischen der<br />

Sozial<strong>demokratischen</strong> Partei Deutschlands <strong>und</strong> Bündnis 90/Die GRÜNEN vom 20.<br />

Oktober 1998 338: „Die bisherige Anwendung des Ausländergesetzes hat in einer geringen Zahl von<br />

Einzelfällen zu Ergebnissen geführt, die auch vom Gesetzgeber nicht gewollt waren. Wir werden künftig<br />

alle gesetzlichen <strong>und</strong> administrativen Möglichkeiten (§§ 32, 54, 30 Abs. 4 AuslG <strong>und</strong> die darauf<br />

bezogenen Verwaltungsvorschriften) nutzen, in solchen Fällen zu helfen. Sollte sich das geltende Recht als<br />

zu eng erweisen, werden wir eine Änderung des § 30 Abs. 2 AuslG ins Auge fassen.“<br />

In den <strong>im</strong> Herbst 1998 veröffentlichten Empfehlungen des Rates für Migration an die<br />

B<strong>und</strong>esregierung heißt es unter Punkt 3 („Humanisierung der bürokratischen Praxis): 339<br />

„Gesetze sind generelle Regelungen. Deshalb können sie häufig humanitären Aspekten des Einzelfalles<br />

nicht Rechnung tragen. Daher sollten <strong>im</strong> Rahmen einer gesetzlichen Härtefallklausel <strong>und</strong> eines für sie<br />

geschaffenen speziellen Aufnahmekontingents paritätisch besetzte <strong>und</strong> entscheidungsberechtigte<br />

Härtefallkommissionen in den einzelnen B<strong>und</strong>esländern gebildet werden.“ Hinter diesen Vorschlägen<br />

bleibt die Koalitionsvereinbarung zurück. Wenn die Koalitionsvereinbarung vorsieht,<br />

„gemeinsam mit den Ländern eine einmalige Altfallregelung erreichen“ zu wollen, 340 dann<br />

reicht dies <strong>im</strong> Hinblick auf die <strong>Kirchenasyl</strong>fälle aus zweierlei Gründen nicht aus: zum<br />

einen, weil es sich um eine einmalige Stichtags-Regelung handelt, die bei einem<br />

337 Vgl. auch den gemeinsamen Vorschlag des Deutschen Caritasverbandes e.V. <strong>und</strong> des Diakonischen<br />

Werkes für eine neue Härtefallregelung <strong>im</strong> Ausländergesetz, in: Evangelische Akademie Mülhe<strong>im</strong>/Ruhr (Hrsg.),<br />

Wenn Gesetze Unmenschliches fordern ..., S. 66 ff. Dagegen spricht sich die Unabhängige Kommission<br />

„Zuwanderung“ gegen eine allgemeine Härtefallregelung für die Erteilung von Aufenthaltsbefugnissen<br />

aus; trotz Hinweises auf das <strong>Kirchenasyl</strong> lehnt es die Kommission ebenfalls ab, der Exekutive die Befugnis<br />

zu übertragen, in Einzelfällen ein Aufenthaltsrecht nach Ermessen zu gewähren. Schließlich empfiehlt die<br />

Kommission, es auch weiterhin den einzelnen B<strong>und</strong>esländern zu überlassen, wie sie dem wichtigen<br />

Anliegen, Härtefälle <strong>im</strong> Rahmen des geltenden Rechts zu mildern, institutionell Rechnung tragen. S. dazu<br />

Unabhängige Kommission Zuwanderung (Hrsg.), Zuwanderung gestalten. Integration fördern, S. 168 ff.;<br />

Evangelische Akademie Mülhe<strong>im</strong>/Ruhr (Hrsg.), Wenn Gesetze Unmenschliches fordern ..., S. 85 ff. S. zur<br />

Diskussion um ausländerrechtliche Härtefälle auch Beauftragte der B<strong>und</strong>esregierung für Ausländerfragen (Hrsg.),<br />

Bericht der Beauftragten der B<strong>und</strong>esregierung für Ausländerfragen über die Lage der Ausländer in der<br />

B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland, September 2002, S. 72 ff.<br />

338 Sozialdemokratische Partei Deutschlands <strong>und</strong> Bündnis 90/Die GRÜNEN, Aufbruch <strong>und</strong> Erneuerung -<br />

Deutschlands Weg ins 21. Jahrh<strong>und</strong>ert, S. 36.<br />

339 FR v. 16.10.1998, S. 20.<br />

340 Sozialdemokratische Partei Deutschlands <strong>und</strong> Bündnis 90/Die GRÜNEN, Aufbruch <strong>und</strong> Erneuerung -<br />

Deutschlands Weg ins 21. Jahrh<strong>und</strong>ert, S. 37.<br />

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