03.12.2012 Aufrufe

Kirchliches Asylrecht und Kirchenasyl im demokratischen Rechtsstaat

Kirchliches Asylrecht und Kirchenasyl im demokratischen Rechtsstaat

Kirchliches Asylrecht und Kirchenasyl im demokratischen Rechtsstaat

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Beistandspflicht für bedrängte Menschen ergibt.“ 49 In direktem Zusammenhang mit der<br />

Gewährung von <strong>Kirchenasyl</strong> steht die christliche Beistandspflicht. 50<br />

Im Beschluss, den die 8. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland auf ihrer 5.<br />

Tagung zu „Praxis des Asylverfahrens <strong>und</strong> Schutz vor Abschiebung von Menschen, die<br />

an Leib <strong>und</strong> Leben bedroht sind“ am 10. November 1994 gefasst hat, heißt es gleich an<br />

erster Stelle: 51 „Die Synode bekräftigt erneut den Gr<strong>und</strong>satz, daß politisch Verfolgten das Recht auf<br />

Asyl gewährt werden muß <strong>und</strong> daß es zur Aufgabe der Kirche gehört, Flüchtlinge zu<br />

schützen.“<br />

Auch der Päpstliche Rat „Cor Unum“ (Päpstlicher Rat für die Seelsorge der Migranten<br />

<strong>und</strong> Menschen unterwegs) betonte die Liebe der Kirche zu den Flüchtlingen <strong>und</strong> die<br />

Fürsorge der Kirche für alle Flüchtlinge: 52 „Die Kirche bietet allen Flüchtlingen ihre Liebe <strong>und</strong><br />

Hilfe an ohne Unterschied der Religion oder ethnischen Herkunft, wobei sie in jedem von ihnen die<br />

unveräußerliche Würde der menschlichen Person erkennt, die nach dem Ebenbild Gottes geschaffen wurde<br />

(vgl. Gen 1, 27). Christen müssen aus der Gewißheit ihres Glaubens heraus in ihrem Leben zeigen, daß<br />

die durch Ungerechtigkeit hervorgerufenen Hindernisse bald zu fallen beginnen, wenn man die Würde der<br />

Person mit allen ihren legit<strong>im</strong>en Bedürfnissen an erste Stelle setzt.“ Und weiter: 53 „Die Pflicht, den<br />

Flüchtlingen Gastfre<strong>und</strong>schaft, Solidarität <strong>und</strong> Hilfe entgegenzubringen, liegt in erster Linie bei der<br />

Ortskirche. Sie ist aufgerufen, die Forderungen des Evangeliums zu verwirklichen <strong>und</strong> den Betroffenen in<br />

der Zeit ihrer Not <strong>und</strong> Einsamkeit ohne jeden Unterschied die Hand zu reichen. Sie kann dabei ihre<br />

Aufgabe in verschiedenen Formen erfüllen: ... Verteidigung der Rechte von Einzelpersonen <strong>und</strong> Gruppen<br />

...“ Letzteres ist <strong>im</strong> Zusammenhang damit zu sehen, dass nach dem Dokument des<br />

Päpstlichen Rates niemand in ein Land zurückgeschickt werden darf, wo er oder sie<br />

diskr<strong>im</strong>inierende Handlungen oder ernste, lebensbedrohende Situationen zu befürchten<br />

49 Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland/Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hrsg.),<br />

Gemeinsames Wort, Nr. 257, S. 100. Vgl. bereits Kirchenamt der Evangelischen Kirche (EKD) (Hrsg.),<br />

Asylsuchende <strong>und</strong> Flüchtlinge, EKD-Texte Nr. 55, S. 40.<br />

50 Vgl. dazu These 1 der zehn von der Evangelischen Kirche Deutschlands am 9./10. September 1994<br />

herausgegebenen Thesen zum <strong>Kirchenasyl</strong>: „Es gibt eine christliche Beistandspflicht. ... Solche Pflicht gilt<br />

auch gegenüber Menschen, die sich durch die Ablehnung ihres Asylgesuchs <strong>und</strong> die danach anstehende<br />

Abschiebung an Leib <strong>und</strong> Leben bedroht sehen <strong>und</strong> sich deswegen um Hilfestellung an einzelne Christen<br />

<strong>und</strong> Bürger, ein Pfarramt, eine Kirchengemeinde oder die Kirche wenden.“, s. KLD-Brief ausländische<br />

Flüchtlinge Nr. 25 v. 20. September 1994, S. 1 <strong>und</strong> Osthövener (Hrsg.), Dokumente zum kirchlichen<br />

Zeitgeschehen, S. 108.<br />

51 Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) (Hrsg.), Asylsuchende <strong>und</strong> Flüchtlinge, EKD-Texte<br />

Nr. 51, S. 61; Hervorhebungen durch Verf.<br />

52 Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hrsg.), Flüchtlinge - eine Herausforderung zur Solidarität, Nr. 25<br />

(S. 20).<br />

53 Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hrsg.), Flüchtlinge - eine Herausforderung zur Solidarität, Nr. 26<br />

(S. 20).<br />

120

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!