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Kirchliches Asylrecht und Kirchenasyl im demokratischen Rechtsstaat

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1. Örtliches, persönliches <strong>und</strong> zeitliches Asyl<br />

a) Örtliches Asyl<br />

Auch Schlesinger 12 spricht von einer an den Ort geb<strong>und</strong>enen Asylie <strong>im</strong> Gegensatz zur<br />

persönlichen Asylie. Wenn Gauthier 13 diese Unterscheidung als ohne jeglichen Wert<br />

ansieht <strong>und</strong> bemerkt, dass die Asylie tatsächlich <strong>im</strong>mer gleichzeitig an eine (oder mehrere)<br />

Person(en) sowie an einen (oder mehrere) Ort(e) geb<strong>und</strong>en sei, so mag dies für die<br />

griechische Asylie zutreffend sein. Im allgemeinen gibt es jedoch das persönliche Asyl als<br />

einen von einem best<strong>im</strong>mten Ort unabhängigen Schutz, so dass persönliches <strong>und</strong><br />

örtliches Asyl als verschiedene Kategorien von Asyl erscheinen. In der Tat dürfte die<br />

persönliche Asylie, die Gauthier als älteste Form der Asylie bezeichnet, 14 <strong>im</strong> Sinne eines<br />

individuellen Asyls verstanden sein, nicht <strong>im</strong> Sinne des persönlichen Asyls, wie es sogleich<br />

erörtert werden wird. Daher ist ihm zuzust<strong>im</strong>men, wenn er bezüglich der Griechen die<br />

oben genannte Unterscheidung ablehnt. Dennoch muss betont werden, dass die „xenia“<br />

(Gastfre<strong>und</strong>schaft) am Anfang des Fremdenasyls stand. 15 Die Fremden waren aber nur in<br />

der betreffenden Stadt geschützt, die ausdrücklich einen Asylschutz gewährte, d.h. das<br />

örtliche Element kam <strong>im</strong>mer hinzu. 16 Aus dem soeben Gesagten ergibt sich, dass örtliches<br />

Asyl als Schutzraum angesehen werden kann - zumeist als Raum, der aufgr<strong>und</strong> seiner<br />

sakralen Bedeutung unter dem Schutz einer höheren Macht steht <strong>und</strong> den Flüchtling<br />

schützt.<br />

b) Persönliches Asyl<br />

Ein durch eine Person vermitteltes Schutzverhältnis konnte ebenfalls zur<br />

Unverletzlichkeit führen <strong>und</strong> sogar dazu, dass diese Beziehung auch Dritten gegenüber<br />

wirksam war <strong>und</strong> vor jeder weiteren Verfolgung schützte. 17 Es wird dabei nicht<br />

betrachtet, wer Asyl sucht, sondern bei wem Asyl gesucht wird. Wenn letztere Person<br />

besondere schützende Eigenschaften aufweist, bedeutet oft ihre Gegenwart alleine<br />

Schutz.<br />

Ein Beispiel hierfür ist das Königsheil 18 oder der Schutzmantel als Herrschafts- <strong>und</strong><br />

Schutzsymbol, dessen Berührung Sicherheit brachte 19. Eine insbesondere <strong>im</strong><br />

12 S. 53 ff. <strong>und</strong> 59 ff.<br />

13 S. 210.<br />

14 S. 219.<br />

15 Vgl. Gauthier, S. 219.<br />

16 Vgl. Gauthier, S. 219.<br />

17 Henssler, Formen des <strong>Asylrecht</strong>s, S. 90.<br />

18 Henssler, Formen des <strong>Asylrecht</strong>s, S. 92 ff.<br />

19 Henssler, Formen des <strong>Asylrecht</strong>s, S. 105 ff.<br />

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