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Kirchliches Asylrecht und Kirchenasyl im demokratischen Rechtsstaat

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Gewährleistung der Menschenrechte stellt also eine völkerrechtliche Verpflichtung dar.<br />

Wenn dies aber so ist, dann muss auch in den Fällen, in denen durch Gewährung<br />

diplomatischen Asyls eine drohende Verletzung der Menschenrechte verhindert werden<br />

kann, die Gewährung diplomatischen Asyls als zumindest völkerrechtlich zulässig erachtet<br />

werden.<br />

bb) Weitere Erscheinungsformen des internen Asyls<br />

Neben dem diplomatischen Asyl als heute wichtigster Form des internen Asyls gibt es<br />

noch weitere bisweilen anzutreffende Erscheinungsformen. Das eigentliche diplomatische<br />

Asyl ist auf die Botschaftsgebäude beschränkt. Die Schutzgewährung in<br />

Konsulatsgebäuden (konsularisches Asyl) ist aber ebenso anzutreffen wie die Aufnahme<br />

von Flüchtlingen auf Kriegsschiffen 185 <strong>und</strong> in auf fremdem Staatsgebiet befindlichen<br />

Militärstützpunkten. 186 Hier tritt in derselben Weise wie bei dem diplomatischen Asyl die<br />

Frage in Erscheinung, ob durch die Asylgewährung die Souveränität eines anderen Staates<br />

verletzt wird.<br />

3. Kontingentasyl <strong>und</strong> individuelles Asyl<br />

Es stehen sich schließlich das Kontingentasyl <strong>und</strong> das individuelle Asyl gegenüber.<br />

a) Kontingentasyl<br />

Das Kontingentasyl besteht darin, dass eine best<strong>im</strong>mte Anzahl von<br />

Personen/Flüchtlingen aufgenommen wird. Die gruppenweise aufgenommenen<br />

Flüchtlinge werden als Kontingentflüchtlinge bezeichnet. 187 Die B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland hat zur Regelung deren Rechtsstellung das Kontingentflüchtlingsgesetz<br />

erlassen, das seit dem 1. August 1980 in Kraft ist. 188 Obwohl die Aufnahme von<br />

185 Ausführlich dazu Ripollés, Asilo, in: Mascarenas (Hrsg.), Nueva Enciclopedia Jurídica, Tomo III, S. 54 f.<br />

186 Hailbronner, in: Beitz/Wollenschläger, Handbuch des <strong>Asylrecht</strong>s, Bd. 1, S. 73; Mangas Martín, Asilo<br />

Diplomatico, in: García de Enterría (Hrsg.), Enciclopedia jurídica básica, S. 593; K<strong>im</strong>minich, <strong>Asylrecht</strong>, S. 36<br />

ff.; Carrie, S. 206 f.<br />

187 Wollenschläger, in: Beitz/Wollenschläger, Handbuch des <strong>Asylrecht</strong>s, Bd. 1, S. 68; ders., Asyl, in: Görres-<br />

Gesellschaft (Hrsg.), Staatslexikon, Sp. 376 f. Vgl. dazu ausführlich Renner, Ausländerrecht (Kommentar), § 1<br />

AsylVfG, Rn. 23 ff. <strong>und</strong> Göbel-Z<strong>im</strong>mermann, Systematische Darstellung IV: Asyl- <strong>und</strong> Flüchtlingsrecht, Rn.<br />

60 ff., in: Huber (Hrsg.), Handbuch des Ausländer- <strong>und</strong> <strong>Asylrecht</strong>s, Bd. I.<br />

188 Gesetz über Maßnahmen für <strong>im</strong> Rahmen humanitärer Hilfsmaßnahmen aufgenommene Flüchtlinge vom<br />

22.7.1980, BGBl. 1980 I, S. 1057 f., abgedruckt in: Schiedermair/Wollenschläger, Bd. 3, 3 E 1, IX. 1., S. 213 ff.<br />

Vgl. dazu ausführlich Wollenschläger, Das Gesetz über Maßnahmen für <strong>im</strong> Rahmen humanitärer<br />

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