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Kirchliches Asylrecht und Kirchenasyl im demokratischen Rechtsstaat

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Einerseits wird das (kirchen)rechtliche Institut des kirchlichen <strong>Asylrecht</strong>s betrachtet<br />

(asylrechtliche Betrachtungsweise), andererseits die tatsächliche Praxis der Gewährung<br />

von <strong>Kirchenasyl</strong>, die nicht auf einem Rechtsinstitut beruht (tatsächliche<br />

Betrachtungsweise). Beides wird bei der Darstellung strikt voneinander getrennt.<br />

Die Arbeit soll daher zwei große Hauptteile umfassen. Im ersten Hauptteil beschränkt<br />

sich die Sichtweise auf die asylrechtliche Perspektive. Im zweiten Hauptteil richtet sich der<br />

Blick in erster Linie auf die heutige Praxis der <strong>Kirchenasyl</strong>gewährung.<br />

I. <strong>Asylrecht</strong>liche Betrachtungsweise: Renaissance des kirchlichen <strong>Asylrecht</strong>s -<br />

Anknüpfung an ein tradiertes Rechtsinstitut?<br />

Im asylrechtlichen Teil der Arbeit (zweites Kapitel) wird nach einer Definition des<br />

Asyls nach verschiedenen Formen des Asyls differenziert. Im Anschluss daran wird das<br />

<strong>Kirchenasyl</strong> als Erscheinungsform des <strong>Asylrecht</strong>s in dieses Schema eingeordnet.<br />

Die jeweiligen Regelungen des vorchristlichen <strong>und</strong> kirchlichen <strong>Asylrecht</strong>s werden zum<br />

Zwecke der Übersicht in Tabellen wiedergegeben, die bisher in vergleichbarer Form<br />

nirgends erstellt wurden, 155 jedoch den so wichtigen Überblick über die<br />

<strong>Asylrecht</strong>sentwicklung erst ermöglichen.<br />

Im Hinblick auf die moderne Gewährung von <strong>Kirchenasyl</strong> ist zu fragen, ob darin nicht<br />

eine „Renaissance des kirchlichen <strong>Asylrecht</strong>s“ liegt, eine Anknüpfung an eine<br />

jahrh<strong>und</strong>ertelang praktizierte Tradition. Vermag das moderne <strong>Kirchenasyl</strong> dieselben<br />

Wurzeln, Bedingungs- <strong>und</strong> Wirkungsfaktoren aufzuweisen wie das kirchliche <strong>Asylrecht</strong>?<br />

Daran schließt sich die Frage an: Gibt es <strong>im</strong> katholischen Kirchenrecht des<br />

ausgehenden 20. Jh. sowie des beginnenden 21. Jh. noch das Rechtsinstitut des<br />

kirchlichen <strong>Asylrecht</strong>s?<br />

Abschließend wird zum einen die Möglichkeit der Niederlegung des kirchlichen<br />

<strong>Asylrecht</strong>s in einem Konkordat bzw. Staatskirchenvertrag näher erläutert, zum anderen<br />

der Kontingentvorschlag des bayerischen Innenministers Beckstein beleuchtet. Für beide<br />

Fälle wird die Vereinbarkeit mit dem Staats(kirchen)recht geprüft.<br />

155 Vgl. aber neuerdings die Übersicht zu den Formen des kirchlichen Asyls in der Geschichte bei Bammann,<br />

S. 26.<br />

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