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Kirchliches Asylrecht und Kirchenasyl im demokratischen Rechtsstaat

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während des Verhörs gefoltert. Seinen Angaben nach war er sechs Monate in Haft. Da sie<br />

von der Polizei gesucht <strong>und</strong> schikaniert wurden, reiste die Familie am 27.8.1991 mit<br />

falschen Pässen nach Deutschland aus <strong>und</strong> beantragte am nächsten Tag Asyl. Die<br />

Asylanträge wurden jedoch am 25.2.1992 abgelehnt. Die be<strong>im</strong> VG Ansbach hiergegen<br />

eingelegte Klage wurde mit Urteil vom 20.7.1993 abgelehnt; der Antrag auf Zulassung der<br />

Berufung wurde am 9.11.1993 abgelehnt.<br />

Am 18.12.1993 reiste die Familie nach Holland aus, wo sie am 24.1.1994 ebenfalls Asyl<br />

beantragte. Wegen des abgeschlossenen Verfahrens in Deutschland wurde kein<br />

Asylverfahren eröffnet, der Aufenthalt der Familie in den Niederlanden aber geduldet.<br />

Am 27.12.1993 wurde be<strong>im</strong> B<strong>und</strong>esamt in Zirndorf ein Folgeantrag aufgr<strong>und</strong> der<br />

politischen Nachfluchtaktivitäten (Teilnahme an kurdischen Demonstrationen) <strong>und</strong> neuer<br />

Zeugenaussagen gestellt, der mit Beschluss vom 18.10.1994 nicht zugelassen wurde.<br />

Dagegen wurde Klage be<strong>im</strong> VG Ansbach erhoben.<br />

Am 7.7.1994 war die Familie wieder nach Deutschland zurückgekehrt. Als Ahmet be<strong>im</strong><br />

Landratsamt um eine Unterkunft nachsuchte, wurde er festgenommen <strong>und</strong> am 13.7.1994<br />

in die Justizvollzugsanstalt Nürnberg in Abschiebehaft gebracht. Dort blieb er, bis das<br />

Landgericht Nürnberg-Fürth am 24.1.1995 beschloss, den Antrag des Landratsamtes<br />

Erlangen-Höchstadt auf Verlängerung der Abschiebehaft zurückzuweisen. Nach der<br />

Haftzeit litt Ahmet Demirkiran zunehmend an einer psychischen Krankheit.<br />

Elif Demirkiran war mit den vier Kindern nach der Festnahme ihres Mannes<br />

untergetaucht. Erst <strong>im</strong> Dezember 1994 meldete sie sich aufgr<strong>und</strong> des Abschiebestopps<br />

für Kurden be<strong>im</strong> Ausländeramt Nürnberg. Sofort nach Beendigung des Abschiebestopps<br />

am 15.3.1995 erhielt die Familie die Ausreiseaufforderung. Seit dem 17.3.1995 gewährte<br />

die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Höchstadt der Familie auf eigenes Bitten<br />

hin <strong>Kirchenasyl</strong>. 54<br />

Am 8.5.1995 fand die mündliche Verhandlung über die Zulassung des Asylfolgeantrags<br />

be<strong>im</strong> VG Ansbach statt; sie endete damit, dass nach dem Gerichtsbeschluss kein<br />

Asylfolgeverfahren stattfinden sollte. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde am<br />

11.9.1995 vom VGH München ohne Begründung abgelehnt.<br />

Die am 16.10.1995 eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom<br />

B<strong>und</strong>esverfassungsgericht mit Beschluss vom 25.7.1996 nicht zur Entscheidung<br />

angenommen.<br />

Am 30.10.1995 wurde auf der Gr<strong>und</strong>lage einer fachärztlichen Stellungnahme vom<br />

12.8.1995 zum Ges<strong>und</strong>heitszustand von Ahmet Demirkiran erneut ein Asylfolgeantrag<br />

gestellt. Mit Bescheid vom 21.11.1995 wurde vom B<strong>und</strong>esamt jedoch die Zulassung eines<br />

weiteren Asylverfahrens abgelehnt. Hiergegen legte man am 30.11.1995 erneut Klage<br />

be<strong>im</strong> VG Ansbach ein.<br />

54 Vgl. dazu auch Meier-Hüttel, in: Joisten (Hrsg.), epd-Bayern Dokumentation 7/1996, S. 11.<br />

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