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Kirchliches Asylrecht und Kirchenasyl im demokratischen Rechtsstaat

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III. Vereinbarkeit des <strong>Kirchenasyl</strong>s mit dem Staatskirchenrecht (Art. 140 GG<br />

i.V.m. Art. 136 ff. WRV)<br />

1. <strong>Kirchenasyl</strong> als Konfliktfeld zwischen Kirche <strong>und</strong> Staat? - Das kirchliche<br />

Selbstbest<strong>im</strong>mungsrecht nach Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV<br />

a) <strong>Kirchliches</strong> Selbstbest<strong>im</strong>mungsrecht 45<br />

Nach der Rechtsprechung des BVerfG 46 garantiert Art. 137 Abs. 3 S. 1 WRV das<br />

Recht der Kirchen, alle eigenen Angelegenheiten auf der Gr<strong>und</strong>lage des kirchlichen<br />

Selbstverständnisses rechtlich zu gestalten. Der Begriff der eigenen Angelegenheiten ist<br />

weit auszulegen. 47 Unerheblich ist hierbei, ob das kirchliche Wirken <strong>im</strong> kirchlichen<br />

Bereich verbleibt oder in den weltlichen Bereich ausstrahlt. 48<br />

Fällt nun aber die Gewährung von <strong>Kirchenasyl</strong> unter den Begriff der „eigenen<br />

Angelegenheiten“? Hierunter fallen grds. alle Angelegenheiten, die nach dem<br />

Selbstverständnis der Religionsgemeinschaften für deren Wirken erforderlich sind, <strong>und</strong><br />

zwar auch <strong>und</strong> gerade dann, wenn das Handeln den weltlichen Bereich tangiert.<br />

Das Gemeinsame Wort der Kirchen zu den Herausforderungen durch Migration <strong>und</strong><br />

Flucht (1997) betont <strong>im</strong> Zusammenhang mit der Gewährung von <strong>Kirchenasyl</strong> bzw. der<br />

Praxis des „Asyls in der Kirche“: „Es ist von ihrem Selbstverständnis her Aufgabe der Kirchen,<br />

<strong>im</strong>mer dort mahnend einzugreifen, wo Rechte von Menschen verletzt sind <strong>und</strong> sich eine kirchliche<br />

45 Vgl. dazu ausführlich Hesse, in: Listl/Pirson (Hrsg.), HdbStKirchR, Bd. 1, S. 521 ff.; <strong>im</strong> Zusammenhang mit<br />

der verfassungsrechtlichen Einordnung des <strong>Kirchenasyl</strong>s ebenfalls sehr ausführlich Grefen, S. 210 ff.,<br />

Schultz-Süchting, S. 193 ff., Müller, Rechtsprobleme be<strong>im</strong> „<strong>Kirchenasyl</strong>“, S. 50 ff. sowie Görisch, S. 139 ff. S.<br />

auch Fessler, NWVBl. 1999, S. 449 ff., 454 ff.<br />

46 BVerfGE 70, 138 ff., 165.<br />

47 Ehlers, ZevKR 32 (1987), S. 162.<br />

48 Ehlers, ZevKR 32 (1987), S. 162.<br />

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