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Kirchliches Asylrecht und Kirchenasyl im demokratischen Rechtsstaat

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Die Kirchengemeinde setzt keine allzu großen Hoffnungen in eine neue Altfall- oder<br />

Härtefallregelung der neuen B<strong>und</strong>esregierung. Gleichzeitig setzt sie sich aber dafür ein,<br />

dass die <strong>Kirchenasyl</strong>-Familien nicht wieder von vornherein aus dem Anwendungsbereich<br />

einer solchen Regelung ausgeschlossen werden.<br />

Das Verfahren vor dem VG Ansbach läuft noch, der Ausgang ist offen.<br />

Auf die 1997 eingelegte Petition hin rügt der Petitionsausschuss des Deutschen<br />

B<strong>und</strong>estages in seiner Mitte 1999 getroffenen Entscheidung in ungewöhnlich scharfer<br />

Form das bisherige Asylverfahren <strong>und</strong> wirft dem dafür zuständigen B<strong>und</strong>esamt für die<br />

Anerkennung ausländischer Flüchtlinge „offensichtliche Fehler <strong>und</strong> Unrichtigkeiten“<br />

vor. 77 Die Abgeordneten halten es für „inakzeptabel“, dass die Behörde „Folter in der<br />

Türkei nur <strong>im</strong> Rahmen polizeilicher Ermittlungsverfahren für möglich“ hält. Die<br />

Parlamentarier setzen eine neuerliche Prüfung durch das B<strong>und</strong>esinnenministerium <strong>und</strong><br />

das B<strong>und</strong>esamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge durch. Diese Überprüfung<br />

ergab allerdings – was angesichts der klaren Kritik <strong>im</strong> Beschluss des Petitionsausschusses<br />

verw<strong>und</strong>ert - weder „missbräuchliche Rechtsanwendung“ noch „gr<strong>und</strong>sätzliche<br />

Verfahrensfehler“ <strong>und</strong> führte nicht zu einer anderen Entscheidung. 78<br />

Im Februar 2000 floh die Familie nachts in ein Nachbarland. 79<br />

Auch wenn das Schicksal der Familie lange Zeit in der Schwebe war, so gilt doch ein<br />

Satz des Landesbischofs der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Hermann von<br />

Loewenich: „Der Umgang mit Familie Yildiz ist eine Herausforderung an unseren humanen<br />

<strong>Rechtsstaat</strong>.“ 80<br />

d) „Bruch“ des <strong>Kirchenasyl</strong>s der Advent(isten)gemeinde in Wunsiedel 81<br />

Die Adventgemeinde Wunsiedel 82 nahm am 20. März 1996 auf seinen ausdrücklichen<br />

Wunsch hin Herrn Bilakinam Solona Saguintaah ins <strong>Kirchenasyl</strong> auf. Der 28jährige<br />

Togolese wurde zuerst in einem Raum untergebracht, der neben dem Gottesdienstraum<br />

der Adventgemeinde lag. Später hielt er sich in den Jugend- <strong>und</strong> Kinderräumen der<br />

Adventgemeinde auf. Gottesdienstraum <strong>und</strong> Jugendräume befinden sich <strong>im</strong><br />

Dachgeschoss eines Wohnhauses, deren Räumlichkeiten <strong>im</strong> Erdgeschoss zum<br />

Gottesdienstraum umgebaut wurden <strong>und</strong> das deutlich durch Leuchtschrift als Gebäude<br />

77 Vgl. dazu <strong>und</strong> <strong>im</strong> folgenden SZ v. 27.9.1999, S. L 8.<br />

78 SZ v. 30./31.10./1.11.1999, S. 63.<br />

79 SZ v. 13.3.2000, S. L 10.<br />

80 In: Unterstützerkreis <strong>Kirchenasyl</strong> Weißenburg (Hrsg.), Leben in Angst, S. 9.<br />

81 Die folgenden Ausführungen basieren - soweit nicht anders vermerkt - auf Angaben von Herrn Matthias<br />

Grießhammer (Pastor der Adventgemeinde Wunsiedel).<br />

82 Die Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten in Bayern ist eine protestantische Freikirche <strong>und</strong> als<br />

Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt.<br />

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