Bericht der Bundesregierung zum Stand der Aufarbeitung der SED- Diktatur
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Die physische Gewalt <strong>der</strong> 1950er Jahre wurde seit den 60er Jahren durch raffinierte<br />
psychologische Methoden <strong>der</strong> Geständniserpressung ersetzt. Über den Ort ihrer Haft<br />
ließ man die Gefangenen bewusst im Unklaren. Systematisch gab man ihnen das<br />
Gefühl, einem allmächtigen Staat ausgeliefert zu sein. Von <strong>der</strong> Außenwelt<br />
hermetisch abgeschnitten und von den Mitgefangenen meist streng isoliert, wurden<br />
sie durch gut ausgebildete Vernehmer oft monatelang verhört, um sie zu belastenden<br />
Aussagen zu bewegen.<br />
Im Januar 1990 wurde die Haftanstalt in Berlin-Hohenschönhausen an das<br />
Ministerium für Inneres übergeben und mit dem Beitritt <strong>der</strong> DDR zur Bundesrepublik<br />
Deutschland am 3. Oktober 1990 für immer geschlossen.<br />
Entstehung und Entwicklung<br />
Ehemalige Häftlinge setzten sich Anfang <strong>der</strong> 1990er Jahre dafür ein, am Ort <strong>der</strong><br />
Haftanstalt eine Gedenkstätte zu errichten.1992 wurde das Gefängnisareal daraufhin<br />
unter Denkmalschutz gestellt, 1994 erstmals für Besucher zugänglich gemacht. Im<br />
Dezember 1995 bildete die Berliner Senatsverwaltung für Kultur eine „Stiftung in<br />
Gründung“, mit <strong>der</strong> die institutionalisierte Arbeit <strong>der</strong> Gedenkstätte ihren Anfang nahm.<br />
Bund und Land beteiligten sich zu gleichen Teilen an den Kosten. Eine<br />
Arbeitsgruppe von Wissenschaftlern erarbeitete eine Rahmenkonzeption für die<br />
künftige Arbeit. Auf dieser Grundlage verabschiedete das Abgeordnetenhaus von<br />
Berlin im Juni 2000 das Gesetz zur Errichtung <strong>der</strong> Stiftung „Gedenkstätte Berlin-<br />
Hohenschönhausen“. Deren Aufgabe ist es, „die Geschichte <strong>der</strong> Haftanstalt<br />
Hohenschönhausen in den Jahren 1945 bis 1989 zu erforschen, über Ausstellungen,<br />
Veranstaltungen und Publikationen zu informieren und zur Auseinan<strong>der</strong>setzung mit<br />
den Formen und Folgen politischer Verfolgung und Unterdrückung in <strong>der</strong><br />
kommunistischen <strong>Diktatur</strong> anzuregen. Am Beispiel dieses Gefängnisses ist zugleich<br />
über das System <strong>der</strong> politischen Justiz in <strong>der</strong> Deutschen Demokratischen Republik<br />
zu informieren“ (§ 2 Stiftungserrichtungsgesetz).<br />
Die Stiftung wird institutionell je zur Hälfte vom Land Berlin und vom Bund, vertreten<br />
durch BKM, geför<strong>der</strong>t.<br />
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