Bericht der Bundesregierung zum Stand der Aufarbeitung der SED- Diktatur
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14. Bilanz<br />
Die <strong>Aufarbeitung</strong> <strong>der</strong> <strong>SED</strong>-<strong>Diktatur</strong> hat in den beiden vergangenen Dekaden sehr<br />
wichtige Erfolge erzielt und damit einen wesentlichen Beitrag zur Gestaltung <strong>der</strong><br />
inneren Einheit unseres Landes geleistet. Der Weg Deutschlands in <strong>der</strong><br />
Auseinan<strong>der</strong>setzung mit dem kommunistischen Erbe genießt Achtung in <strong>der</strong> Welt<br />
und ist vielfach Vorbild nicht nur in Ostmitteleuropa, son<strong>der</strong>n auch im Nordafrika des<br />
„Arabischen Frühlings“. Ägypten und Tunesien suchen bei <strong>der</strong> Auseinan<strong>der</strong>setzung<br />
mit ihrer jüngsten Geschichte die Expertise deutscher <strong>Aufarbeitung</strong>seinrichtungen.<br />
Die Opfer <strong>der</strong> <strong>SED</strong>-<strong>Diktatur</strong> erhielten seit 1990 Möglichkeiten zur Rehabilitierung und<br />
Entschädigung. Die beiden <strong>SED</strong>-Unrechtsbereinigungsgesetze aus den Jahren 1992<br />
und 1994 sowie die Folgegesetze zur Verbesserung von Leistungen schufen eine<br />
tragfähige Grundlage zur Rehabilitierung und Entschädigung für die am schwersten<br />
betroffenen Verfolgungsopfer <strong>der</strong> kommunistischen <strong>Diktatur</strong> in Deutschland. Sie<br />
eröffnen einen Weg, sich vom Makel persönlicher Diskriminierung zu befreien und<br />
Ausgleichsleistungen in Anspruch zu nehmen. Um das Handeln <strong>der</strong>jenigen<br />
Menschen zu würdigen, die in <strong>der</strong> DDR aus politischen Gründen inhaftiert waren, und<br />
um die materiellen Folgen ihrer Unterdrückung zu mil<strong>der</strong>n, wurde die sogenannte<br />
<strong>SED</strong>-Opferrente eingeführt und damit einer jahrelangen For<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Opfer und<br />
ihrer Verbände Rechnung getragen.<br />
Die <strong>Bundesregierung</strong> hat es sich zur Aufgabe gemacht, das System <strong>der</strong><br />
Rehabilitierung und Entschädigung von <strong>SED</strong>-Unrecht laufend zu überprüfen. So<br />
haben <strong>der</strong> Bund und die ostdeutschen Län<strong>der</strong> 40 Mio. Euro zur Verfügung gestellt,<br />
die speziell den Menschen zugutekommen sollen, die als Kin<strong>der</strong> und Jugendliche in<br />
den Heimen <strong>der</strong> DDR bis 1990 schwere physische und psychische Schäden erlitten.<br />
Bei <strong>der</strong> rechtlichen Verfolgung <strong>der</strong> Verantwortlichen für das <strong>SED</strong>-Unrecht standen die<br />
Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte vor <strong>der</strong> schwierigen Aufgabe, ein in 40<br />
Jahren entstandenes staatliches Unrecht mit den Mitteln des Rechts aufzuarbeiten.<br />
Schwierigkeiten ergaben sich insbeson<strong>der</strong>e daraus, dass das Strafrecht <strong>der</strong><br />
Bundesrepublik auf die Bewältigung staatlichen Handelns in <strong>der</strong> DDR nicht<br />
zugeschnitten war. Das Strafrecht konnte nicht das System als Ganzes aburteilen,<br />
son<strong>der</strong>n musste die Zusammenhänge aufklären, in denen einzelne Menschen für<br />
gravierendes Unrecht individuell verantwortlich waren. In weit mehr als 1.000 Fällen<br />
wurde Anklage erhoben, sei es wegen <strong>der</strong> Tötungsdelikte an <strong>der</strong> innerdeutschen<br />
Grenze, Körperverletzungen und Freiheitsberaubung im DDR-Strafvollzug,<br />
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