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Bericht der Bundesregierung zum Stand der Aufarbeitung der SED- Diktatur

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Weitere Verbesserungen brachte das in <strong>der</strong> laufenden Legislaturperiode in Kraft<br />

getretene Vierte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für<br />

Opfer <strong>der</strong> politischen Verfolgung in <strong>der</strong> ehemaligen DDR. Im Bereich <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en<br />

Zuwendung für Haftopfer ist jetzt u.a. ein Kin<strong>der</strong>freibetrag vorgesehen; zusätzlich<br />

bleibt das Kin<strong>der</strong>geld anrechnungsfrei. Weiterhin gilt die Härtefallregelung des<br />

StrRehaG jetzt auch für die beson<strong>der</strong>e Zuwendung. Zudem wurde ausdrücklich<br />

klargestellt, dass das StrRehaG auch auf Personen Anwendung findet, die <strong>zum</strong><br />

Zwecke <strong>der</strong> politischen Verfolgung o<strong>der</strong> aus sonstigen sachfremden Gründen in<br />

Kin<strong>der</strong>heimen o<strong>der</strong> Jugendwerkhöfen <strong>der</strong> DDR untergebracht waren. Darüber hinaus<br />

hat das Gesetz verschiedene Verfahrensverbesserungen gebracht und die<br />

Antragsfristen in allen drei Rehabilitierungsgesetzen letztmalig bis <strong>zum</strong> 31.<br />

Dezember 2019 verlängert. Die beson<strong>der</strong>e Zuwendung für Haftopfer kann jedoch<br />

nach wie vor unbefristet beantragt werden.<br />

Nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz sind seit Inkrafttreten<br />

10.400 positive Bescheide ergangen; Anträge nach dem Beruflichen<br />

Rehabilitierungsgesetz wurden seit Inkrafttreten in 67.398 Fällen positiv beschieden<br />

(<strong>Stand</strong> jeweils 31.12.2011).<br />

Am 31.12.2011 bezogen 47.434 Personen die beson<strong>der</strong>e Zuwendung für Haftopfer.<br />

Seit Inkrafttreten des StrRehaG haben Bund und Län<strong>der</strong> bis zu diesem Stichtag rund<br />

1,2 Milliarden Euro für die Zahlung von Kapitalentschädigung und beson<strong>der</strong>er<br />

Zuwendung für Haftopfer aufgewendet. Ein signifikanter Rückgang <strong>der</strong><br />

Antragszahlen auf strafrechtliche Rehabilitierung ist bislang nicht festzustellen:<br />

Zwischen 2002 und 2011 (einschließlich) haben 38.477 Betroffene die gerichtliche<br />

Rehabilitierung beantragt.<br />

Für die Durchführung <strong>der</strong> Rehabilitierungsgesetze haben Bund und Län<strong>der</strong> in den<br />

Haushaltsjahren 1993 bis einschließlich 2011 insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro zur<br />

Verfügung gestellt.<br />

Die Beschädigtenversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz<br />

Betroffene nach dem Strafrechtlichen und dem Verwaltungsrechtlichen<br />

Rehabilitierungsgesetz, die infolge <strong>der</strong> Freiheitsentziehung eine gesundheitliche<br />

Schädigung erlitten haben, sowie <strong>der</strong>en Hinterbliebene können wegen <strong>der</strong><br />

gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen <strong>der</strong> Schädigung Versorgungsleistungen<br />

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