Bericht der Bundesregierung zum Stand der Aufarbeitung der SED- Diktatur
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<strong>der</strong> Entscheidung <strong>der</strong> großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für<br />
Menschenrechte vom 30. März 2005 zu den Bodenreform- und<br />
Industrieenteignungen wurde in diesem Bereich endgültig Rechtsklarheit hergestellt.<br />
Der Gerichtshof hat die bestehende Rechtslage, wonach diese Enteignungen im<br />
Regelfall nicht rückgängig gemacht werden, ebenso wenig beanstandet wie die<br />
Bestimmungen über die Höhe <strong>der</strong> Entschädigungsleistungen für die<br />
Besatzungsenteignungen und die Enteignungen nach Gründung <strong>der</strong> DDR.<br />
Die Durchführung des Vermögensrechts ist Sache <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>. Auf <strong>der</strong> Grundlage<br />
des Gesetzes hatten die Län<strong>der</strong> Ämter und Landesämter zur Regelung offener<br />
Vermögensfragen zu errichten, die sowohl über die Rückgabe als auch darüber, in<br />
welcher Höhe eine Entschädigung zu erfolgen hat, entscheiden. Zur Entlastung<br />
dieser Behörden wurde ab dem Jahr 2004 die Zuständigkeit für Entscheidungen über<br />
die Rückgabe und Entschädigung von Vermögensgegenständen, die in <strong>der</strong> Zeit <strong>der</strong><br />
NS-Terrorherrschaft entzogen worden waren, dem heutigen Bundesamt für zentrale<br />
Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) übertragen.<br />
Von den Anträgen auf Rückgabe waren – ohne die Anträge von NS-Verfolgten –<br />
über 2,2 Mio. Flurstücke erfasst. Zum 31. Dezember 2011 waren insgesamt 99,4<br />
Prozent <strong>der</strong> Rückübertragungsanträge entschieden. Im Entschädigungsbereich sind<br />
von den über 557.000 Ansprüchen auf Entschädigung o<strong>der</strong> Ausgleichsleistung über<br />
517.000 erledigt; dies entspricht einer Erledigungsquote von 93 Prozent.<br />
Ansprüche auf Rückgabe und Entschädigung wegen Vermögenseingriffen in <strong>der</strong> Zeit<br />
<strong>der</strong> NS-Terrorherrschaft betreffen fast 224.000 Vermögenswerte. Die<br />
Erledigungsquote beträgt in diesem Bereich bislang 63 Prozent. Diese Verfahren<br />
haben sich als rechtlich und tatsächlich sehr kompliziert erwiesen. Hinzu kommt,<br />
dass die Ansprüche auf Rückübertragung von Unternehmen zunächst <strong>der</strong><br />
Konkretisierung bedürfen, wobei festzustellen ist, welche Vermögenswerte im<br />
Einzelnen von einem Antrag erfasst sind. Mitunter verbirgt sich beispielweise hinter<br />
einem Antrag auf Rückgabe eines in <strong>der</strong> Zeit von 1933 bis 1945 entzogenen<br />
Unternehmens, dass dieser sich heute auf hun<strong>der</strong>te von ehemaligen<br />
Unternehmensgrundstücken bezieht.<br />
Aus dem Entschädigungsfonds wurden bis <strong>zum</strong> Ende des Jahres 2011 insgesamt<br />
1,927 Mrd. Euro als Entschädigung für nicht zurückgegebene Vermögenswerte an<br />
NS-Verfolgte und 1,560 Mrd. Euro an Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen für<br />
die Enteignungen nach 1945 geleistet.<br />
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