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Bericht der Bundesregierung zum Stand der Aufarbeitung der SED- Diktatur

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Persönlichkeitsschutzes zu öffnen, und verabschiedeten das „Gesetz zur Sicherung<br />

und Nutzung <strong>der</strong> personenbezogenen Daten des ehemaligen MfS/AfNS".<br />

In den Verhandlungen <strong>zum</strong> Einigungsvertrag zwischen <strong>der</strong> DDR und <strong>der</strong><br />

Bundesrepublik einigte man sich zunächst darauf, die Akten in das Bundesarchiv zu<br />

überführen. Dort wären sie allerdings wegen <strong>der</strong> archivrechtlichen Schutzfristen<br />

zunächst nicht zugänglich gewesen. Öffentliche Proteste und eine erneute<br />

Besetzung <strong>der</strong> ehemaligen MfS-Zentrale im September 1990 führten dazu, dass die<br />

Öffnung <strong>der</strong> Stasi-Unterlagen in <strong>der</strong> Durchführungsvereinbarung <strong>zum</strong><br />

Einigungsvertrag zwischen <strong>der</strong> Bundesrepublik und <strong>der</strong> DDR vom 18. September<br />

1990 verankert wurde. Die Vereinbarung sah vor, dass bei einer zukünftigen<br />

gesetzlichen Regelung die Grundsätze des Volkskammergesetzes zu<br />

berücksichtigen seien. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden die MfS-Unterlagen <strong>der</strong><br />

Verwahrung durch einen Son<strong>der</strong>beauftragten unterstellt.<br />

Am 28. September 1990 wählte die Volkskammer den Abgeordneten Joachim Gauck<br />

<strong>zum</strong> „Son<strong>der</strong>beauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes“. Die<br />

<strong>Bundesregierung</strong> sicherte die Akzeptanz <strong>der</strong> Zuständigkeit Gaucks über den 3.<br />

Oktober hinaus zu. Folgerichtig wurde Gauck von Bundespräsident Richard von<br />

Weizsäcker und Bundeskanzler Kohl am 3. Oktober 1990 in seiner Funktion<br />

bestätigt.<br />

Das Amt des „Son<strong>der</strong>beauftragten <strong>der</strong> <strong>Bundesregierung</strong> für die personenbezogenen<br />

Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes“ erteilte Auskünfte zur<br />

Wie<strong>der</strong>gutmachung und Rehabilitierung, für die Überprüfung von Abgeordneten und<br />

Beschäftigten <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung sowie zur Verfolgung von Straftaten auf<br />

Basis einer vorläufigen Benutzerordnung.<br />

Am 14. November 1991 verabschiedete <strong>der</strong> Deutsche Bundestag das Stasi-<br />

Unterlagen-Gesetz (StUG), das am 29. Dezember 1991 in Kraft trat. Das Parlament<br />

schuf damit den rechtlichen Rahmen für den weiteren Umgang mit den Unterlagen<br />

des MfS. Mit dem StUG war <strong>der</strong> Weg für die Errichtung <strong>der</strong> Behörde des<br />

„Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes <strong>der</strong><br />

ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik“ frei. Das StUG wurde seit 1991 im<br />

Zuge seiner Weiterentwicklung insgesamt achtmal novelliert, zuletzt 2011.<br />

Insgesamt gingen seit 1991 rund 6,7 Mio. Ersuchen und Anträge beim BStU ein,<br />

darunter 2,83 Mio. Anträge von Bürgern auf Auskunft, Akteneinsicht und Herausgabe<br />

(vgl. Seite 64ff).<br />

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