Bericht der Bundesregierung zum Stand der Aufarbeitung der SED- Diktatur
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Persönlichkeitsschutzes zu öffnen, und verabschiedeten das „Gesetz zur Sicherung<br />
und Nutzung <strong>der</strong> personenbezogenen Daten des ehemaligen MfS/AfNS".<br />
In den Verhandlungen <strong>zum</strong> Einigungsvertrag zwischen <strong>der</strong> DDR und <strong>der</strong><br />
Bundesrepublik einigte man sich zunächst darauf, die Akten in das Bundesarchiv zu<br />
überführen. Dort wären sie allerdings wegen <strong>der</strong> archivrechtlichen Schutzfristen<br />
zunächst nicht zugänglich gewesen. Öffentliche Proteste und eine erneute<br />
Besetzung <strong>der</strong> ehemaligen MfS-Zentrale im September 1990 führten dazu, dass die<br />
Öffnung <strong>der</strong> Stasi-Unterlagen in <strong>der</strong> Durchführungsvereinbarung <strong>zum</strong><br />
Einigungsvertrag zwischen <strong>der</strong> Bundesrepublik und <strong>der</strong> DDR vom 18. September<br />
1990 verankert wurde. Die Vereinbarung sah vor, dass bei einer zukünftigen<br />
gesetzlichen Regelung die Grundsätze des Volkskammergesetzes zu<br />
berücksichtigen seien. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden die MfS-Unterlagen <strong>der</strong><br />
Verwahrung durch einen Son<strong>der</strong>beauftragten unterstellt.<br />
Am 28. September 1990 wählte die Volkskammer den Abgeordneten Joachim Gauck<br />
<strong>zum</strong> „Son<strong>der</strong>beauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes“. Die<br />
<strong>Bundesregierung</strong> sicherte die Akzeptanz <strong>der</strong> Zuständigkeit Gaucks über den 3.<br />
Oktober hinaus zu. Folgerichtig wurde Gauck von Bundespräsident Richard von<br />
Weizsäcker und Bundeskanzler Kohl am 3. Oktober 1990 in seiner Funktion<br />
bestätigt.<br />
Das Amt des „Son<strong>der</strong>beauftragten <strong>der</strong> <strong>Bundesregierung</strong> für die personenbezogenen<br />
Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes“ erteilte Auskünfte zur<br />
Wie<strong>der</strong>gutmachung und Rehabilitierung, für die Überprüfung von Abgeordneten und<br />
Beschäftigten <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung sowie zur Verfolgung von Straftaten auf<br />
Basis einer vorläufigen Benutzerordnung.<br />
Am 14. November 1991 verabschiedete <strong>der</strong> Deutsche Bundestag das Stasi-<br />
Unterlagen-Gesetz (StUG), das am 29. Dezember 1991 in Kraft trat. Das Parlament<br />
schuf damit den rechtlichen Rahmen für den weiteren Umgang mit den Unterlagen<br />
des MfS. Mit dem StUG war <strong>der</strong> Weg für die Errichtung <strong>der</strong> Behörde des<br />
„Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes <strong>der</strong><br />
ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik“ frei. Das StUG wurde seit 1991 im<br />
Zuge seiner Weiterentwicklung insgesamt achtmal novelliert, zuletzt 2011.<br />
Insgesamt gingen seit 1991 rund 6,7 Mio. Ersuchen und Anträge beim BStU ein,<br />
darunter 2,83 Mio. Anträge von Bürgern auf Auskunft, Akteneinsicht und Herausgabe<br />
(vgl. Seite 64ff).<br />
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