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Bericht der Bundesregierung zum Stand der Aufarbeitung der SED- Diktatur

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und Anerkennung des Leids ehemaliger Heimkin<strong>der</strong> aus <strong>der</strong> DDR gefasst. Als ersten<br />

Schritt zur Umsetzung dieser politischen Vorgaben haben die Bundesministerin für<br />

Familie, Senioren, Frauen und Jugend, <strong>der</strong> Beauftragte <strong>der</strong> <strong>Bundesregierung</strong> für die<br />

Angelegenheiten <strong>der</strong> Neuen Bundeslän<strong>der</strong> und die Jugendministerinnen und<br />

Jugendminister <strong>der</strong> ostdeutschen Bundeslän<strong>der</strong> unter Beteiligung <strong>der</strong> Betroffenen im<br />

März 2012 den <strong>Bericht</strong> „<strong>Aufarbeitung</strong> <strong>der</strong> Heimerziehung in <strong>der</strong> DDR“ vorgelegt. Er<br />

basiert auf drei vom Beauftragten <strong>der</strong> <strong>Bundesregierung</strong> für die Neuen Bundeslän<strong>der</strong><br />

initiierten Expertisen (Rechtsfragen, Erziehungsvorstellungen, Traumatisierungen).<br />

Als Gesamtergebnis wird im <strong>Bericht</strong> festgehalten, dass die Heimerziehung in <strong>der</strong><br />

DDR insgesamt kein Unrechtssystem darstellt. Dennoch gehörten Zwang und Gewalt<br />

für viele Säuglinge, Kin<strong>der</strong> und Jugendliche in den Heimen <strong>zum</strong> Alltag. Noch heute<br />

leiden sie an den Konsequenzen. Vor allem in den Spezialheimen und<br />

Jugendwerkhöfen <strong>der</strong> Jugendhilfe wurden Menschenrechte massiv verletzt. Die<br />

Beschreibungen <strong>der</strong> Betroffenen reichen von fehlen<strong>der</strong> menschlicher Zuwendung<br />

über mangelnde schulische und berufliche Bildungsangebote, unsachgemäßen<br />

Arbeitseinsatz bis hin zu drastischen Strafen, die sich auch gegen elementarste<br />

Bedürfnisse <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> und Jugendlichen richteten. Typisch für die Heimerziehung in<br />

<strong>der</strong> DDR war eine an den Strafvollzug erinnernde Organisation in vielen<br />

Einrichtungen. Der ausgeübte Zwang und die Gewalt stützten sich in starkem Maße<br />

auf den politischen Auftrag einer „Umerziehung“ im Kollektiv zu „allseitig entwickelten<br />

sozialistischen Persönlichkeiten“. Die Erlebnisse in den Heimen führten bei vielen<br />

Betroffenen zu massiven Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Lebenschancen und<br />

Entwicklungspotenziale, die zusammen mit den Heimerlebnissen bis heute<br />

traumatisch nachwirken.<br />

Seit 1. Juli 2012 besteht <strong>der</strong> vom Bund und den ostdeutschen Län<strong>der</strong>n gemeinsam<br />

errichtete Fonds „Heimerziehung in <strong>der</strong> DDR in den Jahren 1949 bis 1990" mit einem<br />

Volumen von insgesamt 40 Mio. Euro. Daraus stehen ehemaligen DDR-Heimkin<strong>der</strong>n,<br />

die in den Jahren 1949 bis 1990 in einem Heim <strong>der</strong> Jugendhilfe o<strong>der</strong> einem<br />

Dauerheim für Säuglinge und Kleinkin<strong>der</strong> untergebracht waren und denen Unrecht<br />

und Leid zugefügt wurde, Hilfen und Unterstützungsleistungen bei heute noch<br />

vorhandenen Folgeschäden und/o<strong>der</strong> bei Min<strong>der</strong>ung von Rentenansprüchen zur<br />

Verfügung. Der Bund und die ostdeutschen Län<strong>der</strong> haben damit auf Grundlage ihres<br />

o. g. <strong>Bericht</strong>es Hilfsangebote entwickelt, die sich an den Vorschlägen des „Runden<br />

Tisches Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ für ehemalige Heimkin<strong>der</strong> in<br />

Westdeutschland orientieren. Die Möglichkeit einer Rehabilitierung nach dem<br />

Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz bleibt davon unberührt.<br />

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