Bericht der Bundesregierung zum Stand der Aufarbeitung der SED- Diktatur
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Vor allem im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Entlassung von Personen, denen eine frühere<br />
Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst vorgeworfen wurde, sind im Laufe <strong>der</strong> Jahre<br />
in vielen Überprüfungsfällen Mitteilungen des BStU indirekt Gegenstand von<br />
Entscheidungen <strong>der</strong> Verwaltungs- und Arbeitsgerichte geworden. In <strong>der</strong> Regel<br />
akzeptierten dabei insbeson<strong>der</strong>e die Verwaltungsgerichte die Vorgehensweise des<br />
BStU als rechtmäßig, auch wenn die vom betreffenden Arbeitgeber ergriffene dienst-<br />
o<strong>der</strong> arbeitsrechtliche Maßnahme <strong>zum</strong> Teil nicht bestätigt wurde. In nicht wenigen<br />
Fällen zeigte sich, dass die Aussagekraft von MfS-Unterlagen von Gerichten<br />
unterschiedlich eingeschätzt wird.<br />
Von großer Bedeutung für die Integrität gewählter politischer Mandatsträger ist die<br />
weiterhin bestehende und intensiv genutzte Möglichkeit, die Abgeordneten von<br />
Bundestag und Landtagen, die Angehörigen kommunaler Vertretungskörperschaften<br />
sowie die kommunalen Wahlbeamten zu überprüfen. Seit 1990 hat es dazu<br />
insgesamt über 80.000 Ersuchen gegeben.<br />
Durch den sachgerechten Umgang mit den Überprüfungen im öffentlichen Dienst<br />
sowie in an<strong>der</strong>en von diesem Verfahren betroffenen Bereichen <strong>der</strong> Gesellschaft<br />
gelang es in vielen Fällen, belastete Personen aus Funktionen fernzuhalten, die für<br />
das demokratische Gemeinwesen wichtig sind, ohne unverhältnismäßig in<br />
Persönlichkeitsrechte einzugreifen. Dies trug wesentlich <strong>zum</strong> Aufbau eines<br />
demokratisch und rechtsstaatlich geprägten öffentlichen Dienstes in den neuen<br />
Län<strong>der</strong>n bei, <strong>der</strong> das Vertrauen <strong>der</strong> Bevölkerung genießt. Die Regelungen des Stasi-<br />
Unterlagen-Gesetzes haben sich auch im Bereich <strong>der</strong> Überprüfungen als normative<br />
Grundlage für die <strong>Aufarbeitung</strong> <strong>der</strong> Hinterlassenschaft <strong>der</strong> <strong>SED</strong>-<strong>Diktatur</strong> bewährt.<br />
Eine Schwäche <strong>der</strong> personellen Erneuerung ist in den zurückliegenden Jahren<br />
allerdings deutlich geworden: Durch die Möglichkeit <strong>der</strong> Überprüfungen auf frühere<br />
Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst und die daraus folgenden Konsequenzen<br />
sind an<strong>der</strong>e Formen <strong>der</strong> Mittäterschaft gelegentlich aus dem Blick geraten. Während<br />
mancher „kleine“ inoffizielle Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz verlor, hatten ehemalige<br />
Parteifunktionäre und an<strong>der</strong>e Personen in Schlüsselstellungen nichts zu fürchten.<br />
Dieses Ungleichgewicht darf allerdings nicht dem Stasi-Unterlagen-Gesetz<br />
angelastet werden. Es ist Aufgabe <strong>der</strong> Gesellschaft, bei <strong>der</strong> <strong>Aufarbeitung</strong> <strong>der</strong> <strong>Diktatur</strong><br />
in <strong>der</strong> DDR verstärkt die an<strong>der</strong>en Bereiche des politischen Systems, vor allem die<br />
führende Rolle <strong>der</strong> <strong>SED</strong>, in den Blick zu nehmen. Hier gibt es noch Nachholbedarf.<br />
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