Bericht der Bundesregierung zum Stand der Aufarbeitung der SED- Diktatur
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Zum ersten Mal beschäftigte sich eine Kommission des Deutschen Bundestags mit<br />
einem zeithistorischen Thema und seinen Auswirkungen auf die Gegenwart.<br />
Nach zwei Jahren intensiver Arbeit legte die Kommission am 31. Mai 1994 ihren<br />
ersten, sehr umfangreichen <strong>Bericht</strong> vor (Bundestagsdrucksache 12/7820), <strong>der</strong> am 17.<br />
Juni 1994 im Plenum des Bundestags beraten wurde. Die Aufgabe <strong>der</strong> Kommission,<br />
dem Parlament Handlungsanweisungen zu geben, wurde allerdings als nicht erfüllt<br />
angesehen. Aufgrund <strong>der</strong> Komplexität des Themas und seiner allgemeinen<br />
Bedeutung stimmte <strong>der</strong> Bundestag schließlich für die Einrichtung <strong>der</strong> Enquête-<br />
Kommission „Überwindung <strong>der</strong> Folgen <strong>der</strong> <strong>SED</strong>-<strong>Diktatur</strong> im Prozess <strong>der</strong> deutschen<br />
Einheit“, die die Arbeit <strong>der</strong> ersten Kommission in <strong>der</strong> 13. Legislaturperiode von 1995<br />
bis 1998 fortsetzte. Ihre zentrale Empfehlung an die Politik lautete schließlich in<br />
einem am 8. Oktober 1997 vorgestellten <strong>Bericht</strong> (Bundestagsdrucksache 13/11000),<br />
eine bundeseigene Stiftung zu gründen, die langfristig die Auseinan<strong>der</strong>setzung mit<br />
<strong>der</strong> Geschichte und den Folgen <strong>der</strong> <strong>SED</strong>-<strong>Diktatur</strong> för<strong>der</strong>n sollte. Ergebnis war die<br />
Bundesstiftung zur <strong>Aufarbeitung</strong> <strong>der</strong> <strong>SED</strong>-<strong>Diktatur</strong>, die am 2. April 1998 per Gesetz<br />
errichtet wurde. Dem Errichtungsgesetz stimmte eine große Mehrheit des<br />
Bundestags zu. Bereits im November 1998 nahm die „Bundesstiftung <strong>Aufarbeitung</strong>"<br />
ihre Arbeit auf (vgl. Seite 49ff).<br />
Die Gedenkstättenkonzeptionen des Bundes und ihre Fortschreibung 2008<br />
Die Bundesrepublik Deutschland trägt eine beson<strong>der</strong>e Verantwortung für die Opfer<br />
<strong>der</strong> nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und für die Folgen des Zweiten<br />
Weltkrieges. Seit <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> Deutschen Einheit ist es zudem ihre<br />
Aufgabe, die Erinnerung an das Leid <strong>der</strong> Opfer <strong>der</strong> kommunistischen <strong>Diktatur</strong><br />
wachzuhalten.<br />
Nach <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>vereinigung bekannten sich <strong>der</strong> Deutsche Bundestag und die<br />
<strong>Bundesregierung</strong> zu <strong>der</strong> gesamtstaatlichen Verantwortung des Bundes zugunsten<br />
<strong>der</strong> Gedenkstätten in den neuen Län<strong>der</strong>n und in Berlin. Die hierauf gründende<br />
„Gesamtkonzeption zur Beteiligung des Bundes an Gedenkstätten in <strong>der</strong><br />
Bundesrepublik Deutschland“ nahm ab 1993 insgesamt elf national bedeutsame<br />
Gedenkstätten zur Erinnerung an die NS-Terrorherrschaft und die <strong>SED</strong>-<strong>Diktatur</strong> –<br />
zunächst auf zehn Jahre befristet – in die institutionelle För<strong>der</strong>ung auf.<br />
Im Jahr 1999 systematisierte die <strong>Bundesregierung</strong> ihre Unterstützung für<br />
Gedenkstätten auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Gesamtkonzeption von 1993 und unter<br />
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