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Bericht der Bundesregierung zum Stand der Aufarbeitung der SED- Diktatur

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Zum ersten Mal beschäftigte sich eine Kommission des Deutschen Bundestags mit<br />

einem zeithistorischen Thema und seinen Auswirkungen auf die Gegenwart.<br />

Nach zwei Jahren intensiver Arbeit legte die Kommission am 31. Mai 1994 ihren<br />

ersten, sehr umfangreichen <strong>Bericht</strong> vor (Bundestagsdrucksache 12/7820), <strong>der</strong> am 17.<br />

Juni 1994 im Plenum des Bundestags beraten wurde. Die Aufgabe <strong>der</strong> Kommission,<br />

dem Parlament Handlungsanweisungen zu geben, wurde allerdings als nicht erfüllt<br />

angesehen. Aufgrund <strong>der</strong> Komplexität des Themas und seiner allgemeinen<br />

Bedeutung stimmte <strong>der</strong> Bundestag schließlich für die Einrichtung <strong>der</strong> Enquête-<br />

Kommission „Überwindung <strong>der</strong> Folgen <strong>der</strong> <strong>SED</strong>-<strong>Diktatur</strong> im Prozess <strong>der</strong> deutschen<br />

Einheit“, die die Arbeit <strong>der</strong> ersten Kommission in <strong>der</strong> 13. Legislaturperiode von 1995<br />

bis 1998 fortsetzte. Ihre zentrale Empfehlung an die Politik lautete schließlich in<br />

einem am 8. Oktober 1997 vorgestellten <strong>Bericht</strong> (Bundestagsdrucksache 13/11000),<br />

eine bundeseigene Stiftung zu gründen, die langfristig die Auseinan<strong>der</strong>setzung mit<br />

<strong>der</strong> Geschichte und den Folgen <strong>der</strong> <strong>SED</strong>-<strong>Diktatur</strong> för<strong>der</strong>n sollte. Ergebnis war die<br />

Bundesstiftung zur <strong>Aufarbeitung</strong> <strong>der</strong> <strong>SED</strong>-<strong>Diktatur</strong>, die am 2. April 1998 per Gesetz<br />

errichtet wurde. Dem Errichtungsgesetz stimmte eine große Mehrheit des<br />

Bundestags zu. Bereits im November 1998 nahm die „Bundesstiftung <strong>Aufarbeitung</strong>"<br />

ihre Arbeit auf (vgl. Seite 49ff).<br />

Die Gedenkstättenkonzeptionen des Bundes und ihre Fortschreibung 2008<br />

Die Bundesrepublik Deutschland trägt eine beson<strong>der</strong>e Verantwortung für die Opfer<br />

<strong>der</strong> nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und für die Folgen des Zweiten<br />

Weltkrieges. Seit <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> Deutschen Einheit ist es zudem ihre<br />

Aufgabe, die Erinnerung an das Leid <strong>der</strong> Opfer <strong>der</strong> kommunistischen <strong>Diktatur</strong><br />

wachzuhalten.<br />

Nach <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>vereinigung bekannten sich <strong>der</strong> Deutsche Bundestag und die<br />

<strong>Bundesregierung</strong> zu <strong>der</strong> gesamtstaatlichen Verantwortung des Bundes zugunsten<br />

<strong>der</strong> Gedenkstätten in den neuen Län<strong>der</strong>n und in Berlin. Die hierauf gründende<br />

„Gesamtkonzeption zur Beteiligung des Bundes an Gedenkstätten in <strong>der</strong><br />

Bundesrepublik Deutschland“ nahm ab 1993 insgesamt elf national bedeutsame<br />

Gedenkstätten zur Erinnerung an die NS-Terrorherrschaft und die <strong>SED</strong>-<strong>Diktatur</strong> –<br />

zunächst auf zehn Jahre befristet – in die institutionelle För<strong>der</strong>ung auf.<br />

Im Jahr 1999 systematisierte die <strong>Bundesregierung</strong> ihre Unterstützung für<br />

Gedenkstätten auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Gesamtkonzeption von 1993 und unter<br />

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