Bericht der Bundesregierung zum Stand der Aufarbeitung der SED- Diktatur
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möglichen Wie<strong>der</strong>gutmachung <strong>der</strong> erlittenen Verfolgungsschäden wurde gefragt.<br />
Gleichzeitig war es erfor<strong>der</strong>lich, sich in die neue Rechtsmaterie <strong>der</strong><br />
Rehabilitierungsgesetze und auch in angrenzende Rechtsgebiete wie z.B. das<br />
allgemeine Sozialrecht, das Rentenrecht, das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz,<br />
das Häftlingshilfegesetz und das Recht offener Vermögensfragen einzuarbeiten, um<br />
die Antragsteller umfassend beraten zu können. Zur Unterstützung <strong>der</strong> genannten<br />
Beratungen hat die Behörde schon im ersten Jahr ihres Bestehens eine<br />
Informationsbroschüre herausgegeben, die immer auf aktuellem <strong>Stand</strong> gehalten wird.<br />
Pressemitteilungen informieren über Gesetzesän<strong>der</strong>ungen.<br />
Eine Beratung für die Opfer <strong>der</strong> <strong>SED</strong>-<strong>Diktatur</strong> wird über die Rehabilitierungsbehörde<br />
hinaus durch verschiedene Behörden bzw. Institutionen angeboten: Die mit<br />
Rehabilitierungsangelegenheiten betrauten Mitarbeiter im Ministerium des Innern<br />
beraten sowohl in laufenden Rehabilitierungsverfahren als auch insbeson<strong>der</strong>e im<br />
Vorfeld, um den Betroffenen bei <strong>der</strong> Antragstellung zu helfen. Zur <strong>Aufarbeitung</strong> des<br />
persönlichen Schicksals <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>SED</strong>-<strong>Diktatur</strong> Verfolgten arbeitet das<br />
Ministerium des Innern auf <strong>der</strong> Grundlage einer Vereinbarung vom 2. Februar 2001<br />
erfolgreich mit dem Berliner Landesbeauftragten für die Unterlagen des<br />
Staatssicherheitsdienstes <strong>der</strong> ehemaligen DDR zusammen. Außerdem hat die<br />
Landesregierung im Jahr 2010 dem hohen Bedarf an Beratung auf Seiten <strong>der</strong> Opfer<br />
<strong>der</strong> <strong>SED</strong>-Herrschaft Rechnung getragen, indem sie das Amt <strong>der</strong> Landesbeauftragten<br />
zur <strong>Aufarbeitung</strong> <strong>der</strong> Folgen <strong>der</strong> kommunistischen <strong>Diktatur</strong> (LAkD) beim Präsidenten<br />
des Landtages Brandenburg eingerichtet hat.<br />
Hessen<br />
Die Beratung und Durchführung im Rahmen <strong>der</strong> <strong>SED</strong>-Unrechtsbereinigungsgesetze,<br />
soweit es die Gewährung von Leistungen betrifft, obliegt in Hessen den<br />
Entschädigungsbehörden bei den drei Regierungspräsidenten und, soweit<br />
gesundheitliche Schädigungen eingetreten sind, den sechs Hessischen Ämtern für<br />
Versorgung und Soziales.<br />
In Ausführung eines Beschlusses des Hessischen Landtages vom April 2010, <strong>der</strong><br />
das Ziel verfolgt, die Beratung von Opfern <strong>der</strong> <strong>SED</strong>-<strong>Diktatur</strong> in Hessen weiter zu<br />
verbessern, hat die Landesregierung eine Reihe von Maßnahmen ergriffen bzw.<br />
umgesetzt. So werden u.a. von <strong>der</strong> Hessischen Landeszentrale für Politische Bildung<br />
regelmäßig Fortbildungen unter Einbeziehung von Betroffenen und Experten<br />
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