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Bericht der Bundesregierung zum Stand der Aufarbeitung der SED- Diktatur

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Entstehung und Struktur <strong>der</strong> Bundesstiftung <strong>Aufarbeitung</strong><br />

Zwischen 1992 und 1998 beschäftigten sich zwei Enquête-Kommissionen des<br />

Deutschen Bundestages mit <strong>der</strong> Geschichte <strong>der</strong> <strong>SED</strong>-<strong>Diktatur</strong> sowie ihren Folgen für<br />

die Deutsche Einheit. Auf Empfehlung <strong>der</strong> zweiten Kommission verabschiedete <strong>der</strong><br />

Deutsche Bundestag am 2. April 1998 das Gesetz über die Errichtung einer Stiftung<br />

zur <strong>Aufarbeitung</strong> <strong>der</strong> <strong>SED</strong>-<strong>Diktatur</strong>. Regierungs- und Oppositionsfraktionen stimmten<br />

zu, lediglich die PDS enthielt sich <strong>der</strong> Stimme. Die Überparteilichkeit des<br />

Gründungskonsenses wurde <strong>zum</strong> Grundsatz <strong>der</strong> Bundesstiftung <strong>Aufarbeitung</strong>, die im<br />

Herbst 1998 ihre Arbeit aufnehmen konnte.<br />

Mit <strong>der</strong> Entscheidung, die <strong>Aufarbeitung</strong> <strong>der</strong> kommunistischen <strong>Diktatur</strong> einer<br />

bundesunmittelbaren Stiftung des öffentlichen Rechts zu übertragen, hatte sich das<br />

Parlament für eine Rechtsform entschieden, die <strong>der</strong> Bundesstiftung <strong>Aufarbeitung</strong> ein<br />

Höchstmaß an Autonomie gewährt. An <strong>der</strong> Spitze <strong>der</strong> Stiftung steht <strong>der</strong> Stiftungsrat,<br />

<strong>der</strong> über Grundsatzfragen sowie insbeson<strong>der</strong>e über den Stiftungshaushalt<br />

entscheidet. Das oberste Stiftungsorgan setzt sich zusammen aus je einem Vertreter<br />

<strong>der</strong> im Bundestag befindlichen Fraktionen sowie je einer von je<strong>der</strong> Fraktion<br />

benannten Person, die in Fragen <strong>der</strong> <strong>Aufarbeitung</strong> <strong>der</strong> <strong>SED</strong>-<strong>Diktatur</strong> beson<strong>der</strong>s<br />

engagiert und qualifiziert ist, die vom Bundestag alle fünf Jahre gewählt werden.<br />

Darüber hinaus entsendet die <strong>Bundesregierung</strong> entsprechend <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong><br />

Fraktionen Mitglie<strong>der</strong> in den Rat, in dem auch das Land Berlin mit einem Mitglied<br />

vertreten ist. Die Stiftung bedient sich <strong>der</strong> Expertise zweier namhaft besetzter<br />

Fachbeiräte, die die Stiftung <strong>zum</strong> einen in Fragen <strong>der</strong> gesellschaftlichen <strong>Aufarbeitung</strong><br />

und des Opfergedenkens, <strong>zum</strong> an<strong>der</strong>en im Bereich Wissenschaftsför<strong>der</strong>ung beraten.<br />

Die Rechtsaufsicht über die Bundesstiftung <strong>Aufarbeitung</strong> obliegt seit Anfang 2005<br />

BKM, vorher lag sie beim BMI.<br />

Das Rückgrat <strong>der</strong> Stiftungsarbeit bildet die Geschäftsstelle mit <strong>der</strong>zeit 22,5 Stellen.<br />

2011 betrug <strong>der</strong> Jahresetat <strong>der</strong> Bundesstiftung rund 5,5 Mio. Euro, <strong>der</strong> sich aus<br />

einem Bundeszuschuss in Höhe von rund 2,8 Mio. Euro und dem Ertrag eines<br />

Stiftungskapitals in Höhe von rund 77 Mio. Euro speiste. Von dem angelegten<br />

Stiftungskapital hat <strong>der</strong> Bund 75 Mio. Euro aus Mitteln des sogenannten früheren<br />

<strong>SED</strong>-Parteivermögens (PMO-Mittel) zur Verfügung gestellt.<br />

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