Bericht der Bundesregierung zum Stand der Aufarbeitung der SED- Diktatur
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Rehabilitierung und Wie<strong>der</strong>gutmachung<br />
Viele Menschen haben in <strong>der</strong> DDR durch Verfolgung und durch Inhaftierung Unrecht<br />
erlitten o<strong>der</strong> mussten, weil sie sich <strong>der</strong> Willkür von <strong>SED</strong> und Staat nicht beugten,<br />
massive Nachteile hinnehmen. MfS-Unterlagen bieten insoweit einen<br />
unverzichtbaren Beitrag zur <strong>Aufarbeitung</strong> des <strong>SED</strong>-Unrechts. Die Rehabilitierung von<br />
Betroffenen und die Wie<strong>der</strong>gutmachung in Form von sozialen Ausgleichsleistungen<br />
stehen deshalb zu Recht an vor<strong>der</strong>ster Stelle <strong>der</strong> vom Stasi-Unterlagen-Gesetz<br />
genannten Zwecke zur Verwendung von Unterlagen, denn sie waren wesentliche<br />
Intentionen des Gesetzgebers bei <strong>der</strong> Öffnung <strong>der</strong> Archive des MfS.<br />
Mit dem Ersten und Zweiten <strong>SED</strong>-Unrechtsbereinigungsgesetz wurden die<br />
Grundlagen für Rehabilitierung und Wie<strong>der</strong>gutmachung geschaffen. Darin<br />
vorgesehene Regelungen sorgen zudem dafür, dass niemand zu Unrecht in den<br />
Genuss von sozialen Ausgleichsleistungen kommt, wenn er zwar einerseits <strong>zum</strong><br />
Kreise von staatlichen Willkürmaßnahmen Betroffener gehört, sich jedoch<br />
an<strong>der</strong>erseits Verstößen schuldig gemacht hat, die das eigene erlittene Unrecht<br />
überwiegen. Die für die entsprechenden Verfahren zuständigen Stellen können bei<br />
ihren Entscheidungen Unterlagen <strong>der</strong> Staatssicherheit einbeziehen. Sie fragen beim<br />
BStU an, ob sich Nachweise für eine politisch motivierte Verfolgung o<strong>der</strong> eine<br />
berufliche Benachteiligung, für Haftzeiten und Gesundheitsschäden finden. Es wird<br />
ferner geprüft, ob sich Tatbestände finden, die die Gewährung von sozialen<br />
Ausgleichsleistungen ausschließen.<br />
Generell ist festzustellen, dass viele zur Rehabilitierung und Wie<strong>der</strong>gutmachung<br />
Berechtigte erst bei <strong>der</strong> Zusammenstellung ihrer Unterlagen für die<br />
Rentenbeantragung feststellen, dass ihnen Belege (etwa <strong>zum</strong> Nachweis von<br />
Haftzeiten o<strong>der</strong> Entlohnungen für Arbeit in <strong>der</strong> Haft) fehlen. Es ist davon<br />
auszugehen, dass bisher bei weitem nicht alle Bürger, denen durch eine politische<br />
Verfolgung in <strong>der</strong> DDR Nachteile entstanden, von <strong>der</strong> Möglichkeit einer<br />
Rehabilitierung Gebrauch machten. Unter an<strong>der</strong>em deshalb sind die Fristen für die<br />
Beantragung einer strafrechtlichen Rehabilitierung im vergangenen Jahr noch einmal<br />
verlängert worden – nun bis <strong>zum</strong> 31. Dezember 2019. Das trifft auch auf die<br />
Antragsfristen im Verwaltungsrechtlichen und im Beruflichen Rehabilitierungsgesetz<br />
zu.<br />
Nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz ist es möglich zu beantragen,<br />
dass eine strafrechtliche Entscheidung eines Gerichts <strong>der</strong> ehemaligen DDR für<br />
rechtsstaatswidrig erklärt und aufgehoben wird. Dies ist als Vorstufe für eventuelle<br />
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