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Bericht der Bundesregierung zum Stand der Aufarbeitung der SED- Diktatur

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Rehabilitierung und Wie<strong>der</strong>gutmachung<br />

Viele Menschen haben in <strong>der</strong> DDR durch Verfolgung und durch Inhaftierung Unrecht<br />

erlitten o<strong>der</strong> mussten, weil sie sich <strong>der</strong> Willkür von <strong>SED</strong> und Staat nicht beugten,<br />

massive Nachteile hinnehmen. MfS-Unterlagen bieten insoweit einen<br />

unverzichtbaren Beitrag zur <strong>Aufarbeitung</strong> des <strong>SED</strong>-Unrechts. Die Rehabilitierung von<br />

Betroffenen und die Wie<strong>der</strong>gutmachung in Form von sozialen Ausgleichsleistungen<br />

stehen deshalb zu Recht an vor<strong>der</strong>ster Stelle <strong>der</strong> vom Stasi-Unterlagen-Gesetz<br />

genannten Zwecke zur Verwendung von Unterlagen, denn sie waren wesentliche<br />

Intentionen des Gesetzgebers bei <strong>der</strong> Öffnung <strong>der</strong> Archive des MfS.<br />

Mit dem Ersten und Zweiten <strong>SED</strong>-Unrechtsbereinigungsgesetz wurden die<br />

Grundlagen für Rehabilitierung und Wie<strong>der</strong>gutmachung geschaffen. Darin<br />

vorgesehene Regelungen sorgen zudem dafür, dass niemand zu Unrecht in den<br />

Genuss von sozialen Ausgleichsleistungen kommt, wenn er zwar einerseits <strong>zum</strong><br />

Kreise von staatlichen Willkürmaßnahmen Betroffener gehört, sich jedoch<br />

an<strong>der</strong>erseits Verstößen schuldig gemacht hat, die das eigene erlittene Unrecht<br />

überwiegen. Die für die entsprechenden Verfahren zuständigen Stellen können bei<br />

ihren Entscheidungen Unterlagen <strong>der</strong> Staatssicherheit einbeziehen. Sie fragen beim<br />

BStU an, ob sich Nachweise für eine politisch motivierte Verfolgung o<strong>der</strong> eine<br />

berufliche Benachteiligung, für Haftzeiten und Gesundheitsschäden finden. Es wird<br />

ferner geprüft, ob sich Tatbestände finden, die die Gewährung von sozialen<br />

Ausgleichsleistungen ausschließen.<br />

Generell ist festzustellen, dass viele zur Rehabilitierung und Wie<strong>der</strong>gutmachung<br />

Berechtigte erst bei <strong>der</strong> Zusammenstellung ihrer Unterlagen für die<br />

Rentenbeantragung feststellen, dass ihnen Belege (etwa <strong>zum</strong> Nachweis von<br />

Haftzeiten o<strong>der</strong> Entlohnungen für Arbeit in <strong>der</strong> Haft) fehlen. Es ist davon<br />

auszugehen, dass bisher bei weitem nicht alle Bürger, denen durch eine politische<br />

Verfolgung in <strong>der</strong> DDR Nachteile entstanden, von <strong>der</strong> Möglichkeit einer<br />

Rehabilitierung Gebrauch machten. Unter an<strong>der</strong>em deshalb sind die Fristen für die<br />

Beantragung einer strafrechtlichen Rehabilitierung im vergangenen Jahr noch einmal<br />

verlängert worden – nun bis <strong>zum</strong> 31. Dezember 2019. Das trifft auch auf die<br />

Antragsfristen im Verwaltungsrechtlichen und im Beruflichen Rehabilitierungsgesetz<br />

zu.<br />

Nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz ist es möglich zu beantragen,<br />

dass eine strafrechtliche Entscheidung eines Gerichts <strong>der</strong> ehemaligen DDR für<br />

rechtsstaatswidrig erklärt und aufgehoben wird. Dies ist als Vorstufe für eventuelle<br />

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