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Wissenschaftliche Hausarbeit zur Ersten Staatsprüfung für das ...

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einige Schülerleistungen aufgrund bestimmter Dispositionen zustande<br />

gekommen sind. Derartige Zuweisungen können Leistungsbewertungen positiver<br />

oder negativer beeinflussen. Erbringt eine Schülerin beispielsweise immer<br />

„schlechte“ Leistungen bei schriftlichen Leistungsbewertungen (z.B. in Klausur),<br />

so kann es möglich sein, <strong>das</strong>s die Lehrperson mündliche Leistungen ebenfalls<br />

als „weniger gut“ einschätzt und dementsprechend „schlechtere“ oder negativere<br />

Rückmeldungen erteilt. Es konnte hier<strong>für</strong> zweifelsfrei nachgewiesen werden,<br />

<strong>das</strong>s sich Beurteilungen von Schülerleistungen an bisherigen Leistungen<br />

orientieren. Mit hierein spielen Erwartungseffekte, welche auf aktuell zu<br />

beurteilenden Schülerleistungen angewendet werden. Diese angesprochene<br />

Theorie wird auch als implizite Persönlichkeitstheorie bezeichnet (vgl.<br />

Jürgens/Sacher 2000, S. 38ff; Paradies u.a. 2005, S. 35f; Ulich 2001, S. 149).<br />

Eine solch implizierte Theorie kann dazu führen, <strong>das</strong>s eine Lehrperson in einer<br />

Entscheidungssituation schneller und einfacher urteilen kann. Problematisch ist<br />

aber, <strong>das</strong>s diese vorschnellen Entscheidungen verzerrt und zudem<br />

ungerechtfertigt sein können. Die beurteilte Schülerleistung entspricht dann<br />

womöglich nicht dem faktischen Leistungsverhalten eines Schülers (vgl.<br />

Jürgens/Sacher 2000, S. 42f).<br />

Der logische Fehler kann direkt auf <strong>das</strong> Verhältnis zwischen mündlicher<br />

Rückmeldung und Leistungsbewertung bezogen werden. Ein solcher Fehler liegt<br />

dann vor, wenn eine voreilige Entscheidung getroffen wird, indem auf eine<br />

„ungeprüft bleibende(n) Analogiebildung“ (vgl. Knauf 2009, S. 247)<br />

<strong>zur</strong>ückgegriffen wird. Beispielsweise wäre es möglich, <strong>das</strong>s eine Lehrperson von<br />

„guten“ schriftlichen Leistungen auf ebenso „gute“ mündliche Leistungen schließt,<br />

obwohl sich die im Unterrichtsgespräch erbrachten Leistungen womöglich von<br />

den schriftlichen Leistungen unterscheiden. Demnach würden sich mündliche<br />

Rückmeldungen an diesen Leistungsbewertungen orientieren und gleichermaßen<br />

gestaltet werden (vgl. Kirk 2004, S. 44; ebd. 2009, S. 247).<br />

Eine andere häufig auftretende Fehlerquelle wird als Halo- oder Hofeffekt<br />

bezeichnet. Darunter wird die Neigung eines Beurteilenden verstanden, welcher<br />

aufgrund eines dominierenden Eindrucks andere Merkmale einer Person<br />

überdeckt. Im Falle einer Leistungsbewertung wäre es möglich, <strong>das</strong>s eine<br />

Lehrperson beispielsweise die Teilnahme am Unterricht, die Heftführung oder<br />

bestimmte Manieren eines Schülers als Leitmerkmal auserkoren hat und<br />

ausgehend von diesem Leitmerkmal auf andere Merkmale (z.B. Teilleistungen)<br />

schließt. Eine Lehrperson könnte beispielsweise ausgehend von einer „guten“<br />

schriftlichen Arbeit einer Schülerin darauf schließen, <strong>das</strong>s diese Schülerin<br />

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