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Handbuch - Buhl Replication Service GmbH

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Kaufmännisches Wissen kompakt<br />

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Dauerfristverlängerung<br />

Normalerweise müssen Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung bis zum 10. Tag des<br />

Folgemonats an das Finanzamt gemeldet haben. Den förmlichen „Antrag auf Dauerfristverlängerung“<br />

gemäß § 46 Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV)<br />

können Sie direkt aus „WISO Mein Büro 2009“ heraus stellen. Sie finden den bereits<br />

fertig vorbereiteten Vordruck im Bereich „Finanzen“ - „Steuerauswertungen“:<br />

Sie brauchen ihn nur noch auszudrucken, zu unterschreiben und an Ihr Finanzamt<br />

zu schicken. Sofern Sie zu monatlichen Voranmeldungen verpflichtet sind,<br />

können Sie mithilfe dieses Formulars auch die laut § 47 UStDV vorgeschriebene<br />

jährliche „Sondervorauszahlung“ anmelden und abrechnen.<br />

Demodaten<br />

Damit Sie sich sofort einen Eindruck vom Leistungsumfang und leichten Bedienbarkeit<br />

des Programms machen können, steht Ihnen in „WISO Mein Büro 2009“<br />

einen umfangreichen Demodaten-Bestand zur Verfügung. Auf diese Weise haben<br />

Sie auf Anhieb die Möglichkeit, auch komplexere Praxisaufgaben durchzuspielen,<br />

ohne zuvor zeitraubende Eingaben machen zu müssen. Die Datenbank steht Ihnen<br />

auch dann noch zur Verfügung, wenn Sie im Stammdaten-Bereich � „Meine

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