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Handbuch - Buhl Replication Service GmbH

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Kaufmännisches Wissen kompakt<br />

162<br />

Mahngebühren<br />

� Mahnungen schreiben ist nicht nur ärgerlich, sondern kostet obendrein Zeit<br />

und Geld. An diesem Aufwand dürfen Sie Ihre säumigen Kunden in gewissem<br />

Umfang beteiligen: In den Stammdaten „Meine Firma“ sind unter „Einstellungen“<br />

- „Grundeinstellungen“ steigende Mahngebührensätze voreingestellt: Angefangen<br />

bei 5 Euro für die „Stufe 1“ (= � Zahlungserinnerung) erhöhen sich die Gebühren<br />

in 5-Euro-Schritten auf bis zu 20 Euro. Falls diese Werte Ihren Geschäftsgepflogenheiten<br />

nicht entsprechen, können Sie sie im Menü „Stammdaten“ - „Meine<br />

Firma“ - „Einstellungen“ nach Belieben an Ihre Vorstellungen anpassen - oder<br />

in bestimmten Mahnstufen auch ganz darauf verzichten. In vielen Branchen gelten<br />

2,50 Euro pro Mahnung als üblich. Mahngebühren für Zahlungserinnerungen<br />

empfinden viele Kunden als unhöflich.<br />

Mahnung<br />

� Zahlungserinnerungen und Mahnungen gehören zu den kaufmännischen Gepflogenheiten,<br />

die sinnvoll und üblich, aber rechtlich nicht mehr in jedem Fall<br />

erforderlich sind. Ob Sie zuerst eine Zahlungserinnerung und dann noch ein, zwei<br />

oder drei „richtige“ Mahnungen an Ihre Kundschaft schicken, steht Ihnen völlig<br />

frei. Laut Gesetz ist gerät der „Schuldner einer Geldforderung“ grundsätzlich spätestens<br />

(!) „30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung“ in Verzug. Dann<br />

können Sie theoretisch sofort das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.<br />

Da die drei bis vier klassischen Mahnstufen in vielen Branchen noch zum guten<br />

Ton gehören, werden sie im Mahn-Modul von „WISO Mein Büro 2009“ selbstverständlich<br />

unterstützt. Standardmäßig funktioniert das so:<br />

� Sofort nach Ablauf des vereinbarten � Zahlungsziels (also z. B. 30 Tage<br />

nach dem Rechnungsdatum) wird eine Rechnung in der Rechnungsübersicht<br />

mit einem roten Punkt als „überfällig“ gekennzeichnet.<br />

� Weitere sieben Tage später ist eine „Mahnung fällig“. Die wird – inklusive<br />

Mahngebühren – automatisch vom Programm erzeugt und unter „Finanzen“<br />

- „Mahnungen“ abgelegt. In der ersten Mahnstufe handelt es sich noch<br />

um eine � „Zahlungserinnerung“.<br />

� Hat ein � offener Posten nach weiteren sieben Tagen noch nicht die Kennzeichnung<br />

„vollständig bezahlt“, ist die erste Mahnung fällig, weitere sieben<br />

Tage später folgt die zweite und schließlich die „letzte Mahnung“.

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