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Handbuch - Buhl Replication Service GmbH

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Kaufmännisches Wissen kompakt<br />

366<br />

WISO Tipp<br />

Für eine korrekte Bilanzerstellung (und auch für die Überschussrechnung)<br />

reicht es aus, am Jahresende alle Abschreibungen einmal zu buchen. Will man<br />

aber das Jahr über monats- oder quartalsweise Ergebnisrechnungen haben,<br />

die eine aussagefähige Information über den Unternehmenserfolg geben, so<br />

sollte die Abschreibung auch monats- oder quartalsweise gebucht werden.<br />

Da die Abschreibungsbeträge sich selten ständig ändern, ist das auch mit<br />

wenig Aufwand machbar. Wird eine EDV-Buchführung mit integrierter oder<br />

verbundener Anlagenbuchhaltung geführt, ist das noch einfacher, weil die Abschreibungen<br />

auf Menübefehl durchgeführt und verbucht werden.<br />

Die im Beispiel benutzte lineare Abschreibung ist zwar die gängigste Form der<br />

Abschreibung, aber nicht die einzig mögliche. An weiteren Abschreibungsarten<br />

gibt es:<br />

� die geometrisch degressive Abschreibung (Abschreibung in fallenden<br />

Beträgen)<br />

� die arithmetisch degressive (oder digitale) Abschreibung (Abschreibung<br />

in fallenden Beträgen)<br />

� die progressive Abschreibung (Abschreibung in steigenden Beträgen)<br />

� die Leistungsabschreibung (Abschreibung nach Leistungseinheiten)<br />

Zunächst ist festzuhalten, dass die digitale und die progressive Abschreibung nach<br />

unserem Steuerrecht nicht zulässig sind.<br />

§ 7 EStG<br />

Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens kann der Steuerpflichtige<br />

statt der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen die Absetzung<br />

für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bemessen. Die Absetzung für Abnutzung<br />

in fallenden Jahresbeträgen kann nach einem unveränderlichen Hundertsatz<br />

vom jeweiligen Buchwert (Restwert) vorgenommen werden; der dabei anzuwendende<br />

Hundertsatz darf höchstens das Dreifache des bei der Absetzung für Abnutzung<br />

in gleichen Jahresbeträgen in betracht kommenden Hundertsatzes betragen<br />

und 30 vom Hundert nicht übersteigen ...

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