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Handbuch - Buhl Replication Service GmbH

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Die gesetzlichen Regelungen der Umsatzsteuer<br />

det, gilt die Lieferung dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung<br />

an den Abnehmer oder in dessen Auftrag an einen Dritten beginnt ...<br />

(7) Sonstige Leistungen sind Leistungen, die keine Lieferungen sind. Sie können<br />

auch in einem Unterlassen oder im Dulden einer Handlung oder eines Zustandes<br />

bestehen ...<br />

Diese Auszüge aus dem umfangreichen § 2 des UStG belegen sehr deutlich, dass<br />

der Gesetzgeber versucht, möglichst weitgehend alles, was ein Umsatz sein könnte,<br />

zu erfassen.<br />

Auch der „Ort der sonstigen Leistung“ ist ein wichtiger Faktor innerhalb der Umsatzsteuerregelungen:<br />

§ 3a UStG<br />

(1) Eine sonstige Leistung wird ... an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer<br />

sein Unternehmen betreibt. Wird die sonstige Leistung von einer Betriebsstätte<br />

ausgeführt, so gilt die Betriebsstätte als der Ort der sonstigen Leistung.<br />

Unternehmer sind verpflichtet, innerhalb einer bestimmten Frist die Steuer zu<br />

berechnen und an das Finanzamt abzuführen. Das Finanzamt spricht von einem<br />

Voranmeldungszeitraum. Dieser beträgt in der Regel einen Monat, in Ausnahmefällen<br />

ein Vierteljahr. Die Meldefrist beträgt 10 Tage.<br />

§ 18 UStG<br />

(1) Der Unternehmer hat bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums<br />

eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben,<br />

in der er die Steuer für den Voranmeldungszeitraum (Vorauszahlung) selbst zu<br />

berechnen hat ... Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums<br />

fällig.<br />

(2) Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr. Beträgt die Steuer für das<br />

vorangegangene Kalenderjahr mehr als 6.136 Euro, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum.<br />

Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht<br />

mehr als 512 Euro, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung<br />

zur Abgabe der Voranmeldung und Entrichtung der Vorauszahlungen befreien ...<br />

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