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Handbuch - Buhl Replication Service GmbH

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Kaufmännisches Wissen kompakt<br />

300<br />

§ 238 Abs. 1 HGB<br />

(1) Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte<br />

und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger<br />

Buchführung ersichtlich zu machen. Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass<br />

sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über<br />

die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle<br />

müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.<br />

Die wichtigsten Merkmale, die sich daraus ableiten lassen sind:<br />

� Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen<br />

� und zwar nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.<br />

� Ein sachverständiger Dritter muss in angemessener Zeit die Buchführung<br />

verstehen können.<br />

� Die einzelnen Geschäftsvorfälle müssen „zeitlich“ eingeordnet werden.<br />

Am 22.6.1998 wurde das Handelsrecht in Wesentlichen Teilen reformiert. Eine<br />

auch für die Buchführung wichtige Änderung betrifft die Kaufmannseigenschaft.<br />

Gab es bisher in einem komplizierten System den Muss- und Sollkaufmann sowie<br />

den Voll- und Minderkaufmann, so kennt das neue Recht nur noch den Kaufmann<br />

(Istkaufmann und Kannkaufmann).<br />

§ 1 HGB<br />

(1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.<br />

(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen<br />

nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb<br />

nicht erfordert.<br />

§ 2 HGB<br />

Ein gewerbliches Unternehmen, dessen Gewerbebetrieb nicht schon nach § 1 Abs.<br />

2 Handelsgewerbe ist, gilt als Handelsgewerbe im Sinne dieses Gesetzbuchs, wenn<br />

die Firma des Unternehmens in das Handelsregister eingetragen ist ...<br />

§ 5 HGB<br />

Ist eine Firma im Handelsregister eingetragen, so kann gegenüber demjenigen,<br />

welcher sich auf die Eintragung beruft, nicht geltend gemacht werden, dass das<br />

unter der Firma betriebene Gewerbe kein Handelsgewerbe sei.

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