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Handbuch - Buhl Replication Service GmbH

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Kaufmännisches Wissen kompakt<br />

282<br />

WISO Tipp<br />

Kommt die Handelskalkulation für Sie infrage, so sollten Sie Ihre Produkte<br />

nach der vorgegebenen Struktur durchrechnen. Sind die Produkte relativ einheitlich<br />

und unterscheidet sich Ihr Gewinnzuschlag bei den einzelnen Produkten<br />

nicht sehr, so können Sie auch einen Gesamtzuschlag errechnen und<br />

den Prozentwert unter Zuschlag eintragen. Achten Sie dann aber darauf, dass<br />

der Verkaufspreis dadurch ermittelt wird, damit Skonto und Rabatt nicht den<br />

Gewinn schmälern oder sogar zunichte machen.<br />

Es gibt noch eine Reihe anderer Kalkulationsmethoden: beispielsweise die Äquivalenzziffernkalkulation<br />

oder die Maschinenstundensatzrechnung. Je genauer Sie<br />

sich mit dem Thema Preisfindung auseinandersetzen, umso besser wird es Ihrem<br />

Unternehmen bekommen. Eine Frage wird sich Ihnen vielleicht schon aufgedrängt<br />

haben. Wenn WISO Mein Büro 2009 nicht kalkuliert, wie dann? Mit dem<br />

Stift und dem Taschenrechner? Das mag bei wenigen Produkten gehen. Sollten<br />

Sie aber zahlreiche Artikel zu kalkulieren haben, so greifen Sie besser zu einer<br />

gängigen Tabellenkalkulation. Es muss nicht das Flaggschiff Excel sein. Möglicherweise<br />

wurde Microsoft Works mit Ihrem Computer geliefert. Dessen Tabellenkalkulationsmodul<br />

reicht durchaus für diese Zwecke. Oder Sie haben sich das<br />

kostenlose OpenOffice beschafft. Hier reicht die Tabellenkalkulation fast an die<br />

Leistungsfähigkeit von Excel heran. Auch auf diese Weise erleichtert Ihnen die<br />

EDV also die tägliche Arbeit.<br />

Preise nennen, aber richtig<br />

In der Auszeichnung von Waren mit Preisen, ganz gleich ob im Schaufenster, in einem<br />

Katalog, einer Preisliste oder einem Angebot, besteht keine Freiheit hinsichtlich<br />

einer Bruttopreisauszeichnung (mit Mehrwertsteuer) oder Nettopreisauszeichnung<br />

(ohne Mehrwertsteuer). Durch die Preisauszeichnungsverordnung vom 18.September<br />

1969, die am 1. Januar 1970 in Kraft getreten und 1985 neu gefasst wurde, ist<br />

das Wahlrecht in der Preisauszeichnung aufgehoben. Nur bei Angeboten, die sich<br />

ausschließlich an berufliche oder gewerbliche Verbraucher wenden, können Nettopreise<br />

zur Auszeichnung benutzt werden. Zielt ein Angebot auf gewerbliche und<br />

private Verbraucher, ist die Nettoauszeichnung ebenfalls unzulässig.<br />

Für die Kundennummer die Debitorennummer zu nutzen, ist selbst dann sinnvoll,<br />

wenn Sie die Buchführung nicht selbst erledigen, sondern an den Steuerberater<br />

abgegeben. Sie finden Ihre Kunden auf den Konten unter der gleichen Nummer

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