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Handbuch - Buhl Replication Service GmbH

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Kaufmännisches Wissen kompakt<br />

192<br />

übernehmen“ ab. Sie brauchen dann nur noch den Betrag einzugeben und<br />

ggf. den Buchungstext zu aktualisieren.<br />

Lastschriften als Inkasso-Turbo<br />

Abbuchungsaufträge und Einzugsermächtigungen beschleunigen den Ausgleich<br />

� „Offener Posten“ erheblich. Ab der Pro-Version verfügt „WISO Mein Büro 2009“<br />

daher über ein Lastschrift-Modul. Die Beschreibung dieser praktischen Zusatzfunktionen<br />

finden Sie im Kapitel „Das Profi-Büro“ am Ende dieses <strong>Handbuch</strong>s.<br />

Umsatz<br />

� Allgemeine Geschäftsentwicklung<br />

Umsätze abrufen<br />

� Online-Banking<br />

Umsatzsteuer<br />

Umsatzsteuer ist die unter Juristen und Kaufleuten übliche Bezeichnung für die<br />

Mehrwertsteuer. Anders als ein Verbraucher braucht sich ein umsatzsteuerpflichtiger<br />

Unternehmer bei seinen betrieblichen Einkäufen keine Gedanken um den<br />

Mehrwertsteuer-Anteil zu machen: Er zieht ihn als sogenannte Vorsteuer von<br />

seinen eigenen Umsatzsteuer-Einnahmen ab. Bei Licht betrachtet nehmen Sie als<br />

Unternehmer oder Freiberufler dem Finanzamt damit also „nur“ die Arbeit des<br />

Steuereintreibens ab. Getragen wird die Steuerlast letztlich immer von den Endverbrauchern.<br />

Die Arbeit haben jedoch Sie damit: Einmal pro Monat oder Vierteljahr<br />

verlangt der Fiskus von Ihnen eine � Umsatzsteuervoranmeldung.<br />

Umsatzsteuererklärung<br />

Am Ende des Jahres erstellen Sie auf Basis der Umsatzsteuervoranmeldungen des<br />

laufenden Jahres eine abschließende Jahres-Umsatzsteuererklärung. Die reichen<br />

Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung zusammen mit Ihrer � Einnahmenüberschussrechnung<br />

und dem � Anlagenverzeichnis beim Finanzamt ein.<br />

Mit „WISO Mein Büro 2009“ drucken Sie Ihre jährliche Umsatzsteuererklärung<br />

ganz bequem auf das amtliche Formular. Sie finden den Vordruck im Bereich<br />

„Finanzen“ unter den „Steuer-Auswertungen“:

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