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Handbuch - Buhl Replication Service GmbH

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Was ist ein Beleg?<br />

Was ist ein Beleg?<br />

In der Buchhaltung werden die Vorgänge des Unternehmens in Zahlen erfasst und<br />

abgebildet. Aus ihnen ergibt sich der Zustand des Unternehmens in Vermögen<br />

und Schulden (statisch: Bilanz) und die Ertragslage des Unternehmens in Gewinn<br />

und Verlust (periodenbezogen: Gewinn- und Verlustrechnung). All diesen Vorgängen<br />

liegen Belege zugrunde. Oder anders gesagt: Alles, was Auswirkungen<br />

hat, spiegelt sich in einem Beleg wieder. Auf Grund dieser Belege wird gebucht.<br />

Einer der wichtigsten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung lautet deshalb:<br />

Keine Buchung ohne Beleg<br />

Belege entstehen im Geschäftsalltag. Sie gelangen von außen (als Fremdbeleg)<br />

und innen (als Eigenbeleg) in die Buchhaltung. Fremdbelege sind zum Beispiel:<br />

Eingangsrechnungen und Gutschriften von Lieferanten, Kontoauszüge der Banken,<br />

Quittungen, Postbelege. Beispiele für Eigenbelege sind: Kopien von Ausgangsrechnungen,<br />

Lohn- und Gehaltslisten, Materialentnahmescheine, Spesenabrechnungen,<br />

selbst ausgestellte Quittungen und so weiter. Fehlt für irgendeinen<br />

Vorgang ein Beleg, so kann ein Ersatzbeleg erstellt werden, der neben Datum,<br />

Grund und Höhe der Einnahme oder Ausgabe möglichst auch einen Hinweis auf<br />

den Grund für die Ausstellung des Ersatzbelegs angibt.<br />

WISO Tipp<br />

Es gibt zahlreiche Situationen, in denen ein Beleg nicht zu erbringen ist – sei<br />

es an der Parkuhr, in der Telefonzelle und durchaus auch einmal im Geschäft,<br />

in dem Sie von der Bedienung unfreundlich angeschaut werden, weil hinter<br />

Ihnen eine Reihe anderer Kunden wartet. Dann nehmen Sie den Kassenbon<br />

für die belegten Brötchen mit und machen daraus einen Eigenbeleg, in dem<br />

Sie die nötigen Angaben ergänzen. Oder – wenn Sie gar nichts an „Beleg“<br />

haben – machen Sie Ihre Angaben auf einem weißen Blatt Papier. Am besten<br />

ist es, wenn Sie einen solchen „Eigenbeleg“ dann auch noch von einem<br />

Zeugen mit abzeichnen lassen. Vorsteuerabzug mit solch einem Beleg ist<br />

allerdings nicht möglich.<br />

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