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Handbuch - Buhl Replication Service GmbH

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Kaufmännisches Wissen kompakt<br />

326<br />

setzungen für die endgültige Verarbeitung der Angaben über den Geschäftsvorfall,<br />

insbesondere auch für seine sach- und personenkontenmäßige Verbuchung,<br />

vorliegen und die Daten außerdem gegen eine unbefugte oder unkontrollierbare<br />

Veränderung gesichert sind ...<br />

IV. Dokumentation und Prüfbarkeit<br />

Für jedes ADV-Verfahren ist eine Dokumentation zu erstellen (Verfahrensdokumentation).<br />

Unter einer Dokumentation ist im Zusammenhang mit ADV-Buchführungen<br />

eine Sammlung von Unterlagen zu verstehen, die sicherstellen soll, dass<br />

solche Buchführungen innerhalb angemessener Zeit prüfbar sind ...<br />

Daraus ergibt sich, dass nicht irgendwie mit dem Computer Buchführung gemacht<br />

werden kann. Wer sich ein Buchführungsprogramm „bastelt“ – sei es durch direkte<br />

Programmierung oder über eine Anwendung wie eine Tabellenkalkulation<br />

– hat zunächst eine ausreichende Dokumentation darüber zu erstellen. Nur dann<br />

erkennt das Finanzamt diese Buchhaltungssoftware an. Bei Kauf eines Buchhaltungsprogramms<br />

ist darauf zu achten, dass es den GoB/GoS entspricht. Bei der<br />

WISO Buchhaltung ist dies der Fall.<br />

Auch wenn es sich im Text zur Anwendung der GoS so anhört: Auf Belege kann<br />

auch bei einer EDV-Buchhaltung nicht verzichtet werden. Nur bei standardisierten<br />

Buchungsvorgängen kann auf „traditionelle“ Belege dann verzichtet werden,<br />

wenn über das Verfahren eine Dokumentation vorliegt, die belegt, dass der „Dauerbeleg“<br />

den GoB entspricht.<br />

GoS (in Auszügen)<br />

1. Einleitung<br />

1.0 Die elektronische Datenverarbeitung (EDV) löst zunehmend die alten Buchführungstechniken<br />

ab. So können die Handelsbücher, Bücher und die sonst erforderlichen<br />

Aufzeichnungen mithilfe der Speichertechnik der EDV geführt werden<br />

(Speicherbuchführung). ...<br />

1.2 Die Speicherbuchführung besteht darin, dass die Buchungen auf maschinell<br />

lesbaren Datenträgern aufgezeichnet (gespeichert) und bei Bedarf für den jeweils<br />

benötigten Zweck einzeln oder kumulativ (verdichtet) lesbar gemacht werden. Die<br />

Buchungen müssen insbesondere einzeln und geordnet nach Konten und diese<br />

fortgeschrieben nach Kontensummen oder Salden sowie nach Abschlusspositionen<br />

dargestellt werden können. Sie müssen jederzeit in angemessener Frist lesbar<br />

gemacht werden können ...

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