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Handbuch - Buhl Replication Service GmbH

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Was ist ein Beleg?<br />

1.3 Für die Speicherbuchführung gelten die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />

in gleicher Weise wie für andere Techniken der Buchführung ...<br />

2. Belegaufbereitung und Belegfunktion<br />

2.0 Buchungen müssen auch bei der Speicherbuchhaltung durch Einzel-, Sammel-<br />

oder Dauerbelege (Eigen-, Fremdbelege) nachgewiesen werden.<br />

2.1 Die Belege sind so aufzubereiten, dass eine ordnungsmäßige Verarbeitung in<br />

der Speicherbuchführung möglich ist und die sachliche und zeitliche Zuordnung<br />

der Geschäftsvorfälle nachgeprüft werden kann ...<br />

3. Buchung<br />

3.0 Geschäftsvorfälle sind ordnungsgemäß gebucht, wenn sie nach einem Ordnungsprinzip<br />

zeitgerecht erfasst und mit Zuordnungsmerkmalen (Kontenfunktion)<br />

und Identifizierungsmerkmalen (Belegfunktion) auf einem Datenträger ... verarbeitungsfähig<br />

gespeichert sind. Die Vollständigkeit und die formale Richtigkeit<br />

der Datenerfassung müssen gewährleistet sein.<br />

3.1 Wird eine Buchung verändert, so muss ihr ursprünglicher Inhalt feststellbar<br />

bleiben, zum Beispiel durch Protokolle (Fehlerlisten) über durchgeführte Änderungen.<br />

Diese Änderungsnachweise sind aufzubewahren.<br />

3.2 Werden Daten vor dem Abschluss der Buchungen, zum Beispiel wegen offenbarer<br />

Unrichtigkeit geändert, braucht der ursprüngliche Inhalt nicht feststellbar<br />

zu sein.<br />

4. Kontrolle und Abstimmung<br />

4.0 Die Vollständigkeit der auf Datenträgern aufgezeichneten Buchungen sind<br />

durch geeignete organisatorische Vorkehrungen, zum Beispiel durch programmierte<br />

und/oder andere Kontrollen, sicherzustellen. Für Aufzeichnungen über<br />

Kontrollen und Abstimmungen gelten, soweit sie Buch- oder Belegfunktion erfüllen,<br />

die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.<br />

5. Datensicherung<br />

5.0 Der Buchführungspflichtige ist während der Aufbewahrungsfristen für die<br />

sichere und dauerhafte Speicherung der Daten verantwortlich; er hat sie vor Verfälschung<br />

zu schützen ...<br />

6. Dokumentation und Prüfbarkeit<br />

6.0 Die Speicherbuchführung muss wie jede Buchführung von einem sachverständigen<br />

Dritten hinsichtlich ihrer formellen und sachlichen Richtigkeit prüfbar sein.<br />

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