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Handbuch - Buhl Replication Service GmbH

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Die gesetzlichen Regelungen der Umsatzsteuer<br />

§ 3 UStG<br />

Der Unternehmer hat für das Kalenderjahr oder für den kürzeren Besteuerungszeitraum<br />

eine Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben,<br />

in der er die zu entrichtende Steuer oder den Überschuss, der sich zu seinen<br />

Gunsten ergibt... selbst zu berechnen hat (Steueranmeldung) ... Die Steueranmeldung<br />

muss vom Unternehmer eigenhändig unterschrieben sein.<br />

Formulare werden allerdings bei den Finanzämtern nicht mehr gern gesehen. Offiziell<br />

ist es ab Januar 2005 Pflicht, die Umsatzsteuervoranmeldung online vorzunehmen.<br />

Die Finanzämter stellen dafür die Software ElsterFormular bereit, die das<br />

Ausfüllen der Formulare am Bildschirm und das anschließende Versenden an Ihre<br />

Finanzbehörde ermöglicht.<br />

WISO Tipp<br />

Als Anwender von WISO Mein Büro 2009 benötigen Sie Elsterformular nicht.<br />

Das Programm erlaubt Ihnen das Erstellen und Versenden der Umsatzsteuererklärung<br />

direkt aus der laufenden Anwendung, weil ein „Elster-Modul“ bereits<br />

integriert ist.<br />

Den „diebischen Vogel“ des Finanzamts benötigen Sie als Anwender der WISO-<br />

Software zwar nicht, ausführliche Informationen darüber wollen wir Ihnen trotzdem<br />

nicht vorenthalten, denn es gibt auch noch andere Steuerarten außer der<br />

Umsatzsteuer, die über ELSTER erledigt werden können bzw. müssen.<br />

Gar nicht diebisch: Elster<br />

Neu ist die Möglichkeit, die Umsatzsteuervoranmeldung nicht mehr als Ausdruck<br />

auf Papier, sondern als verschlüsselte Datei per Internet an das Rechenzentrum<br />

des Finanzamtes zu schicken, längst nicht mehr. Das Verfahren an sich – 1999<br />

für jedermann freigegeben – nennt sich Elektronische Steuererklärung. Es wurde<br />

zunächst für die Abgabe der Einkommensteuer konzipiert. Der Marktführer unter<br />

den Steuerprogrammen für den PC, das WISO-Sparbuch, war das erste Programm,<br />

das diesen komfortablen und vorteilhaften Weg ermöglichte. Schon im ersten<br />

Jahr machten mehr als 20.000 Steuerzahler davon Gebrauch.<br />

Einziger Wermuttropfen: Weil das Gesetz auf der Einkommensteuererklärung eine<br />

Unterschrift verlangt und in den meisten Fällen auch die Steuerkarte vorgelegt<br />

werden muss, war es bisher notwendig, neben der Datenübertragung per Internet<br />

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