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Handbuch - Buhl Replication Service GmbH

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Kaufmännisches Wissen kompakt<br />

306<br />

Das Controlling wertet dann alle vorliegenden Informationen aus und erstellt<br />

daraus ein betriebliches Kontroll- und Steuerungssystem, das führungsrelevante<br />

Informationen liefern soll.<br />

Das alles hört sich zunächst so an, als gelte es nur für große Unternehmen. Was<br />

soll ein Handwerker oder ein Kleinbetrieb mit Kosten- und Leistungsrechnung,<br />

Betriebsstatistik oder Planungsrechnung anfangen?<br />

Betrachtet man es aber genauer, so ergibt sich ein anderes Bild. Die Geschäftsbuchhaltung<br />

gehört ja auf jeden Fall zu einem Unternehmen. Eine Kalkulation<br />

wird auch jeder vornehmen: der Handwerker, der Händler und auch der Dienstleister.<br />

In die Kalkulation sollten aber möglichst Daten einfließen, die sehr eng<br />

mit der Realität verbunden sind. Fiktive, nur angenommene Werte in einer Kalkulation<br />

können bewirken, dass der Unternehmenserfolg negativ ist, das heißt, es<br />

kommt nicht das herein, was an Kosten und Aufwendungen herausgeht. Andererseits<br />

kann es aber auch zu unrealistischen Preisen führen, die am Markt nicht<br />

akzeptiert werden. Damit sind wir bei der Kostenträger-Stückrechnung und der<br />

Feststellung, dass eine Kosten- und Leistungsrechnung, zumindest in einer einfachen<br />

Form, zu fast jedem Unternehmen gehört.<br />

Dass jeder Unternehmer den Betriebserfolg betrachtet und zu beurteilen versucht,<br />

ist selbstverständlich. Die Daten liefert die Buchhaltung, wenn sie zeitgemäß und<br />

im Sinne der Gesetzgebung geführt wird. Alles Zusätzliche erhöht die Sicherheit<br />

der Beurteilung. Daten der zugehörigen Branche helfen, den eigenen Betrieb in<br />

den Rahmen vergleichbarer anderer Betriebe einzuordnen. Ein gewisses Maß an<br />

Vorausschau, an Planung, hilft ebenfalls, den Betrieb auch durch schwierige Zeiten<br />

zu bringen.<br />

In diesem Zusammenhang ist es interessant, auf eine Anmerkung von Luca Pacioli,<br />

dem wir die erste Aufzeichnung der doppelten Buchführung verdanken, zu schauen.<br />

Darin fasst er knapp den Zweck des kaufmännischen Handelns zusammen:<br />

Man muss zuerst voraussetzen und sich vorstellen, dass jeder Handelnde durch<br />

einen Zweck geleitet wird, und um diesen gebührend erreichen zu können, jede<br />

Anstrengung in seinem Vorgehen zu machen habe. Das Ziel eines jeden Kaufmannes<br />

ist die Erwerbung eines erlaubten und angemessenen Gewinns für seinen<br />

Unterhalt.

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