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Handbuch - Buhl Replication Service GmbH

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Kaufmännisches Wissen kompakt<br />

304<br />

allem dann, wenn Jahresabschlüsse verfälscht wurden oder im Insolvenzfall die<br />

Verschleierung der betrieblichen Finanzsituation nachgewiesen werden kann.<br />

Welche Buchhaltungssysteme gibt es?<br />

Sprechen wir heute von Buchführung, so ist immer die „doppelte Buchführung“<br />

gemeint. Das bedeutet nicht, dass die Buchführung doppelt gemacht werden muss.<br />

Dieses System zeichnet sich vor allem dadurch aus,<br />

� dass eine Buchung immer aus einer „Doppelbuchung“ besteht: einmal auf der<br />

Sollseite eines Kontos und einmal auf der Habenseite eines anderen Kontos,<br />

� sowie aus einer doppelten Gewinnermittlung: Betriebsvermögensvergleich<br />

am Anfang und Ende des Geschäftsjahres (Bilanz) und die Aufstellung der<br />

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) am Ende des Geschäftsjahres.<br />

Es gibt noch ein zweites System: Die einfache Buchführung beziehungsweise<br />

Gewinnermittlung, die etwa in Form eines Kassenbuches oder einer Einnahme-<br />

Überschussrechnung geführt wird, weist je Vorgang nur eine Buchung auf. Mit der<br />

Überschussrechnung legen Sie dem Finanzamt über Ihre Einkunftssituation Rechenschaft<br />

ab, wenn Sie von der doppelten Buchführung befreit sind. Diese Form der<br />

Buchhaltung unterscheidet sich von jener nicht nur durch die einfache Buchung je<br />

Vorgang, sondern auch noch durch die zeitliche Zuordnung der Geschäftsvorfälle:<br />

� Bei der doppelten Buchführung werden die Geschäftsvorfälle nach ihrer<br />

Zugehörigkeit zu einer zeitlichen Periode gebucht. Wird etwa im Dezember<br />

schon die Miete für den Januar des folgenden Jahres gezahlt, so wird diese<br />

Zahlung für das laufende Jahr im Jahresabschluss nicht berücksichtigt (man<br />

sagt dann, es wird „abgegrenzt“).<br />

� Bei der Überschussrechnung zählt der Zahlungszeitraum. In diesem Fall<br />

würde die vorzeitige Mietzahlung den Überschuss mindern.<br />

WISO Tipp<br />

Da die doppelte Buchführung aussagekräftiger ist, als die einfache Buchführung<br />

in Form einer Überschussrechnung, empfiehlt sich auch dort die Führung<br />

einer doppelten Buchführung, wo zeitaktuelle Informationen über den<br />

Geschäftsverlauf nötig sind, eine gesetzliche Anforderung aber eigentlich<br />

noch nicht gegeben ist. Hinzu kommt, dass Verluste aus vergangenen Jahren<br />

oder aus der Wertminderung von Geschäftsanteilen nur geltend gemacht werden<br />

können, wenn bilanziert wird.

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