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Handbuch - Buhl Replication Service GmbH

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Kaufmännisches Wissen kompakt<br />

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auch noch einen speziellen Ausdruck zu unterschreiben und ihn mit der Steuerkarte<br />

– und eventuell weiteren Unterlagen – an das Finanzamt zu schicken.<br />

Auch das nähert sich dem endgültigen Ende: In absehbarer Zeit wird die komplette<br />

Steuererklärung online möglich sein. Voraussetzung war die Einführung<br />

der elektronischen (also papierlosen) Steuerkarte für alle Arbeitnehmer und eine<br />

digitale Signatur (das Finanzamt muss ja sicher sein, dass nicht ein Fremder Ihre<br />

Steuererklärung abgibt).<br />

Bei der Umsatzsteuervoranmeldung ist das anders: Auf ihr ist eine Unterschrift<br />

nicht zwingend nötig. Deshalb wurde das Verfahren inzwischen ausgeweitet –<br />

die WISO-Buchhaltung war wieder einmal eines der ersten Programme, die die<br />

elektronische Umsatzsteuervoranmeldung nutzen konnten: Statt einen Ausdruck<br />

per Post oder Boten (und rechtzeitig) an das Finanzamt zu schicken, konnte der<br />

Anwender seine Anmeldung per Internet direkt an das Rechenzentrum seines Finanzamtes<br />

übermitteln. Ein spezieller Ausdruck ist auch hier möglich, dient aber<br />

nur der Kontrolle – und für die eigene Ablage.<br />

Seit 1. Januar 2005 ist die elektronische Abgabe der Umsatzsteuer Pflicht für alle<br />

– auch Kleingewerbetreibende, Freiberufler, Ich-AGs und andere müssen ihre Voranmeldungen<br />

jetzt auf elektronischem Wege abliefern. Für Härtefälle gab’s eine<br />

dreimonatige Übergangsfrist, in der „… auf Antrag“ noch Papier akzeptiert wurde.<br />

Auch das ist längst vorbei und nur noch in ganz wenigen Sonderfällen und nach<br />

zäher Einzelabstimmung mit dem Finanzamt, kann man von der zwangsweisen<br />

Vorschrift der elektronischen Übermittlung (vorübergehend) befreit werden.<br />

Das Verfahren hat mehrere Vorteile: Buchstäblich noch in letzter Minute kann<br />

die Voranmeldung abgegeben werden – die Datenübertragung „drückt“ der verschlüsselt<br />

übertragenen Datei einen elektronischen Stempel auf, der für die Fristwahrung<br />

maßgeblich ist. Also kann man auch noch kurz vor Mitternacht dafür<br />

sorgen, dass keine Säumniszuschläge fällig werden (auf dem Postwege ist dieses<br />

Risiko nicht immer ganz auszuschalten). Außerdem kommt zu viel bezahlte Vorsteuer<br />

schnell zurück: In vielen Fällen entfällt eine förmliche Prüfung und der<br />

Finanzamtscomputer veranlasst postwendend die Auszahlung. Im besten Fall hat<br />

man schon zwei Tage nach Abgabe der Voranmeldung sein Geld auf dem Konto.<br />

Technische Voraussetzung zur Datenübermittlung ist natürlich ein PC mit Internetzugang.

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