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Handbuch - Buhl Replication Service GmbH

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Haben Sie noch eine<br />

Rechnung offen?<br />

Haben Sie noch eine Rechnung offen?<br />

Fragt man Selbstständige, Freiberufler, Handwerker etc. nach ihrer Lieblingsbeschäftigung,<br />

so bekommt man neben den Hinweisen auf ihre Haupttätigkeiten<br />

oft die Antwort: „Rechnungen schreiben!“ Nicht zu unrecht. Das Schreiben einer<br />

Rechnung folgt in der Regel nach Abschluss einer ausgeführten Tätigkeit, seltener<br />

nach Abschluss eines Vertrages, eines Auftrags oder Ähnliches. Aber mal eben<br />

so mit der Hand oder der Maschine auf ein Stück Papier geschrieben – Stempel<br />

für den Kopf, Endsumme groß darunter –, das geht heute nicht mehr. Damit eine<br />

Rechnung vom Finanzamt als vorsteuerabzugsfähig anerkannt wird, müssen bestimmte<br />

Voraussetzungen erfüllt sein.<br />

Eine Rechnung besteht in der Regel aus drei Teilen:<br />

� Rechnungskopf<br />

� Rechnungskern<br />

� Rechnungsfuß<br />

Im Rechnungskopf sind im Allgemeinen<br />

folgende Informationen enthalten:<br />

� Absenderanschrift<br />

� Empfängeranschrift<br />

� Datum der Bestellung<br />

� Eigene Auftragsnummer<br />

� Datum der Rechnung<br />

� Rechnungsnummer<br />

Der Rechnungskern enthält:<br />

� Positionsnummern<br />

� Bezeichnung der Leistung oder der Ware<br />

� Stückzahl oder sonstige Mengenbezeichnung (z. B. Stunden)<br />

� Einzel-, Gesamt- und Endpreis<br />

� Zahlungsbedingungen<br />

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