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Handbuch - Buhl Replication Service GmbH

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Abschluss und Ergebnisrechnung<br />

Zeitfallen in der Buchhaltung: Die Abgrenzung<br />

Einsteiger in das Gebiet der Buchführung haben manche komplexen Probleme der<br />

doppelten Buchführung noch nicht im Blick. Erst bei näherer Betrachtung tauchen<br />

diese auf. So wird vielen erst deutlich, dass Buchführung immer zeitbezogen ist,<br />

wenn sie sich konkret damit auseinandersetzen. Es reicht nicht, einen Vorgang irgendwie<br />

gebucht zu haben, der Vorgang muss auch in einem richtigen Zusammenhang<br />

stehen. Damit kommen wir zu der Problematik der zeitlichen Abgrenzungen.<br />

Bei der Überschussrechnung haben Sie diese Probleme übrigens nicht! Hier gilt als<br />

Zeitprinzip immer das Sichtbarwerden des Geldvorgangs (Ist-Versteuerung).<br />

Ein wichtiger zeitlicher Rahmen ist das Geschäftsjahr. Dieser hält sozusagen die<br />

gesamte Buchhaltung zusammen. Am Ende des Geschäftsjahres steht der Jahresabschluss,<br />

der mit seiner Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung gleichzeitig<br />

wieder den Start für das neue bildet. Quartale und Monate sind weitere zeitliche<br />

Rahmen innerhalb des Geschäftsjahres. Soll die Buchhaltung aussagefähig<br />

sein, so müssen alle Vorfälle auf diesen Rahmen abgestimmt sein. Dass dies nicht<br />

immer leicht ist, zeigt das folgende Beispiel:<br />

Beispiel:<br />

� Am 1.Juni wird die Kfz-Steuer (450 Euro) für „ein“ ganzes Jahr bezahlt.<br />

� Am 15.1. bekommen wir die Darlehenszinsen (375 Euro) für das letzte Quartal<br />

des vorangegangenen Jahres.<br />

In beiden Fällen gerät bei einer normalen Buchung der zeitliche Rahmen durcheinander.<br />

Im ersten Fall zahlen wir im laufenden Geschäftsjahr mehr als dafür eigentlich<br />

anfällt. Wir haben für das folgende Geschäftsjahr bereits für fünf Monate<br />

Kfz-Steuer vorausgezahlt. Im zweiten Beispiel fallen Erträge an, die in das vorangegangene<br />

Geschäftsjahr gehören. Wird in beiden Fällen nichts unternommen,<br />

treten Verfälschungen des tatsächlichen Jahresergebnisses auf.<br />

Deshalb muss im ersten Fall ein halbes Jahr Steuer herausgerechnet und vom eigentlichen<br />

Betriebsergebnis „abgegrenzt“ werden. Im zweiten Fall muss im alten<br />

Jahr noch eine Buchung erfolgen, obwohl die Zahlung noch nicht erfolgt ist. Im<br />

ersten Beispiel liegen eine Zahlung und ein Aufwand vor, die nicht nur das laufende<br />

Geschäftsjahr betreffen, sondern auch schon das folgende. Im zweiten Fall<br />

haben wir einen Ertrag, aber noch keine Zahlung im alten Geschäftsjahr.<br />

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