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Handbuch - Buhl Replication Service GmbH

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Was heißt eigentlich „Buchhaltung”?<br />

Die Bilanz ist Ausgangspunkt einer Buchführung (Eröffnungsbilanz) und Endpunkt<br />

einer Buchführung (Schlussbilanz). Sie wird zur Bestandsklärung auch in<br />

kürzeren Zeiträumen, (etwa als Monats- oder Quartalsbilanz) erstellt oder für bestimmte<br />

Zwecke weiterentwickelt (so zum Beispiel die Bewegungsbilanz, um die<br />

Zahlungsströme zwischen zwei Bilanzzeitpunkten zu ermitteln).<br />

WISO Tipp<br />

Beachten Sie aber, dass der einfache Ausdruck der Bilanz zum Jahresende<br />

noch nicht unbedingt die sinnvoll richtige Bilanz für den Jahresabschluss ist.<br />

Sprechen Sie vorher mit Ihrem Steuerberater und nehmen Sie Abschlussbuchungen<br />

erst nach seinen Vorgaben vor!<br />

Wie lange müssen alle Unterlagen<br />

aufbewahrt werden?<br />

Dass Unterlagen der Buchhaltung nicht einfach vernichtet werden können, müsste<br />

auch ohne gesetzliche Regelung jedem deutlich sein. Einmal ist ja jeder Unternehmer<br />

trotz positiver Ausrichtung auf die Zukunft auch auf Daten der Vergangenheit<br />

angewiesen. Zum anderen interessiert sich auch das Finanzamt für diese<br />

Aufzeichnungen, um bei Bedarf eine Prüfung vornehmen zu können, die feststellt,<br />

ob Steuererklärungen korrekt abgegeben wurden. Die Aufbewahrungsfrist<br />

ist allerdings begrenzt. Die gesetzlichen Grundlagen dazu finden sich wieder im<br />

Handelsgesetzbuch (HGB):<br />

§ 257 HGB<br />

(1) Jeder Kaufmann ist verpflichtet, die folgenden Unterlagen geordnet aufzubewahren:<br />

1. Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Lageberichte,<br />

Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte ...<br />

2. die empfangenen Handelsbriefe,<br />

3. Wiedergaben der abgesandten Handelsbriefe,<br />

4. Belege für Buchungen in den von ihm nach § 238 Abs. 1 zu führenden Büchern<br />

(Buchungsbelege).<br />

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