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Handbuch - Buhl Replication Service GmbH

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Kaufmännisches Wissen kompakt<br />

310<br />

mit Konten zu führen. Das erleichtert nicht nur die Übersicht sondern einen Übergang<br />

zur doppelten Buchführung, wenn das einmal notwendig werden sollte.<br />

Bestandsaufnahme: Inventar und Inventur<br />

Fängt man eine neue Sache an, ist es gut, zuvor eine Bestandsaufnahme zu machen.<br />

Dadurch wird nicht nur die Ausgangssituation klar und deutlich beschrieben,<br />

sondern auch schnell erkannt, was aus der Vergangenheit noch zu bewältigen<br />

ist. Dies gilt ganz besonders für den Neubeginn einer geschäftlichen Tätigkeit und<br />

für das Ende einer Geschäftsperiode (meistens des Geschäftsjahres). Handelsrecht<br />

und Steuerrecht schreiben es dem Kaufmann vor, wann er eine solche Bestandsaufnahme<br />

vorzunehmen hat.<br />

§ 240 HGB<br />

(1) Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes seine Grundstücke,<br />

seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine<br />

sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der<br />

einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben.<br />

(2) Er hat demnächst für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres ein solches Inventar<br />

aufzustellen. Die Dauer des Geschäftsjahres darf zwölf Monate nicht überschreiten.<br />

Die Aufstellung des Inventars ist innerhalb der einem ordnungsmäßigen<br />

Geschäftsgang entsprechenden Zeit zu bewirken.<br />

Weitere Vorschriften finden sich in: § 140 und § 141 Abs. 1 der Abgabenordnung<br />

(AO). Zusammengefasst bedeutet dies:<br />

� Das Inventar ist bei der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens,<br />

� am Schluss eines jeden Geschäftsjahres und<br />

� bei der Auflösung oder Veräußerung des Unternehmens aufzustellen.<br />

In dieser Bestandsaufnahme geht es vor allem darum, Vermögen und Schulden<br />

des Unternehmens festzustellen. Dies geschieht durch eine mengen- und wertmäßige<br />

Bestandsaufnahme, die Inventur. Die Aufzeichnung dieser Bestandsaufnahme<br />

nennt man Inventar. Dieser Begriff entstammt wieder dem Lateinischen (inventarium<br />

= Verzeichnis des Vorgefundenen). Enthalten ist in diesem Verzeichnis nicht<br />

nur der Wert, sondern auch Art und Menge der Vermögensgegenstände.

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